Sauerland: Windradausbau endgültig geregelt
Veröffentlicht: Freitag, 28.03.2025 00:00
Wildwuchs bei Windrädern soll es nicht mehr geben. Windenergiebereiche in Südwestfalen sind endgültig im Regionalplan abgesichert, so die Arnsberger Bezirksregierung.

Dem Wildwuchs bei Windrädern ist jetzt endgültig ein Riegel vorgeschoben worden. Die Zustimmung der Landesplanungsbehörde liegt jetzt vor, das bedeutet Windenergiebereiche in Südwestfalen sind jetzt endgültig im Regionalplan abgesichert, das hat die Bezirksregierung in Arnsberg mitgeteilt. Für die regionalplanerischen Festlegungen von Windenergiebereichen in Südwestfalen liegt jetzt die Bestätigung der Landesplanungsbehörde (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klima und Energie, MWIKE) vor.
Damit kann auch die 19. Änderung des Regionalplanes für den Kreis Soest und für den Hochsauerlandkreis mit der kurzfristig vorgesehenen Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt endgültig in Kraft treten. Diese Information gab Regierungspräsident Heinrich Böckelühr in der Sitzung des Regionalrates bekannt. Der Regionalrat Arnsberg hatte am 12. März einstimmig den abschließenden Feststellungsbeschluss für die beiden Teilpläne gefasst.
Reaktion des Regierungspräsidenten
Regierungspräsident Heinrich Böckelühr:
„Mit dieser positiven Entscheidung haben alle Kreise in Südwestfalen, die dortigen Städte und Gemeinden, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen Rechtsklarheit und Planungssicherheit, um den weiteren strukturierten Ausbau der Windkraft auf einer rechtssicheren Basis vor Ort verlässlich planen und umsetzen zu können."
Keine Kommune soll überproportional belastet werden
Die Festlegung der Windenergiebereiche erfolgte auf der Grundlage eines gesamträumlichen Konzeptes mit einheitlichen Kriterien zur Steuerung des Ausbaus der Windenergie und unter Erfüllung des zugeteilten regionalen Teilflächenziels für die Planungsregion Arnsberg. Es wurde bei der Festlegung der Windenergiebereiche darauf geachtet, dass keine Kommune überproportional belastet und eine Umzingelung von Ortslagen bestmöglich verhindert wird, heißt es.
In den rechtsverbindlich festgelegten Windenergiebereichen können nun bei den jeweiligen Kreisen Anträge für konkrete Windkraftanlagen gestellt werden, die dort als privilegierte Vorhaben im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens genehmigt werden können. Die Übergangsregelungen des Landesplanungsgesetzes sind künftig nicht mehr anwendbar.
Die jetzt landesplanerisch abgesicherten Windenergiebereiche umfassen im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest 8.033 Hektar von den für Südwestfalen im Landesentwicklungsplan insgesamt vorgesehenen 13.186 Hektar.