Sauerland: Vogelschutz in der Medebacher Bucht
Veröffentlicht: Mittwoch, 05.02.2025 00:00
Die Stadt Medebach schlägt weitere Maßnahmen zum Vogelschutz vor. U.a.geht es um ein Verringern der "Lichtverschmutzung". Medebach will auch ein Bewusstsein für die negativen Auswirkungen von Mährobotern schaffen.

Das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht ist ein einzigartiges Vogelschutzgebiet mit hoher Bedeutung für heimische Vogelarten. Dazu gehören Schwarzstorch, Wespenbussard, Rotmilan, Raufußkauz, Eisvogel, Grauspecht, Neuntöter, Raubwürger und Wiesenpieper. Seit Jahren verfolgt die Stadt Medebach einen in 11-Punkte-Plan, um den Schutz und den Erhalt dieses Gebiets zu gewährleisten. Im Umweltausschuss stellt die Stadtverwaltung weitere mögliche Maßnahmen vor.
Bisherige Erfolge des 11-Punkte-Plans
Blütenreiche Wegessäume an Wegesrändern
Als erstes „Hauptprojekt“ wurde die Sicherung der Gesamtbreite der städtischen Wege für den Naturschutz in Angriff genommen. Die offenen Wegestrukturen sollten durch blütenreiche Säume an Wegesrändern gestärkt werden. Wegeränder sollen blühen und grünen, um dadurch mehr Lebensraum für Pflanzen, Insekten und Wildtiere zu schaffen. Erstes Testgebiert war der Bereich "Holtisches Feld/Hammweg".
Heckenschutz/Heckenpflege
Die Arbeiten aller an der Heckenpflege Beteiligten werden im Herbst/Winter eines jeden Jahres abgestimmt. Beteiligt sind neben dem Landschaftspflegeverein die Ortsvorsteher, der städtische Bauhof, Verkehrsvereine und die Jägerschaft. Der Fahrplan für ein dauerhaftes, wiederkehrendes, jährliches Heckenpflegekonzept ist 2019 vom Medebacher Stadtrat beschlossen worden. Neben Rückschnitten, welche der Erhaltung des Lichtraumprofils dienen, werden Hecken auch abschnittsweise „auf den Stock gesetzt“, um so wertvollen Lebensraum für bedrohte Tierarten zu sichern.
Wiederaufforstung
Die städtischen Waldflächen sollten unter Beachtung der vorgelegten Bedingungen/Voraussetzungen/Standortgegebenheiten nach und nach möglichst wieder als Mischwald aufgeforstet werden. In den Jahren 2022 bis 2024 sind rund 33 ha Kalamitätsfläche wieder aufgeforstet worden. Im Jahr 2025 sollen die bisher aufgeforsteten Flächen teilweise, wo notwendig, nachgepflanzt, komplettiert bzw. Kulturen freigeschnitten werden. Die Wiederaufforstungen sollen konsequent im Sinne der beschlossenen ökologischen und ökonomischen Forstwirtschaft fortgeführt werden.
Prädatorenmanagement(Gezielter Eingriff in Räuber-Beute-Beziehungen zum Schutz gefährdeter Arten)
Im Zuge der Diskussion zum Vogelschutzmaßnahmenplan hat sich aus dem Arbeitskreis „Forst/Jagd“ das Prädatorenmanagement entwickelt, mit einem fünfjährigen Probebetrieb mit den bisher auch am dreijährigen Fallentest beteiligten fünf Jagdrevieren. Ziel ist es, auf der zusammenhängenden Offenlandfläche von ca. 1.500 ha den dort vorhandenen Rebhuhn-Besatz zu verbessern. Dazu soll eine gezielte jagdliche Prädatorenkontrolle stattfinden, um den Beutegreiferdruck zu senken. Sie umfasst sowohl die Fallenjagd als auch die Einzel- und Gesellschaftsjagd. Hier arbeiten viele ehrenamtliche aus dem Bereich Jagd und Forst außerordentlich engagiert mit, sodass dieses Projekt trotz einiger weiterhin bestehender Hindernisse positiv verläuft. Ein das Projekt immer wieder gefährdendes Problem stellt dar, dass es keine Lösung bezüglich der freilaufenden, herrenlosen Hauskatzen gibt, stellt die Medebacher Stadtverwaltung fest.
Weitere Maßnahmen zum Vogelschutz
Lichtverschmutzung begrenzen
- Die Straßenbeleuchtung soll, wo noch nicht erfolgt, insgesamt auf LED umgestellt werden, bestenfalls mit warmweißem Licht (unter 3000 Kelvin). Innerstädtisch könnten moderne Lichtsysteme den Energieverbrauch regeln und die Beleuchtung zu bestimmten Zeiten automatisch gedimmt oder ausgestellt werden
- Öffentliche/historische Gebäude werden in den späten Nachtstunden nicht mehr beleuchtet
- Besonders betroffene/empfindliche Gebiete werden definiert und zu „dunklen Zonen“ erklärt, in denen die Beleuchtung streng reguliert wird
- Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit fördert Akzeptanz und regt Bevölkerung auch im privaten Kontext an, die Lichtverschmutzung zu regulieren
- Die Beleuchtungsstärke sollte nach dem Leitsatz „so viel wie nötig und so wenig wie möglich“ gewählt werden. Die Strahlung von Leuchten sollte möglichst nach unten gerichtet werden und nicht nach oben, um nachtaktive Insekten nicht anzuziehen
- Außenfassaden sollten nicht direkt angestrahlt werden
- Auffällige Anstriche mit Signal- und Leuchtfarben sollten nicht zugelassen werden
Nutzung von Mäh-Robotern
- Dringende Empfehlung 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang zum Schutz von nachtaktiven Tieren, insbesondere Igeln keine Mähroboter einzusetzen
- Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung und Anregung den Mähroboter auf freiwilliger Basis weniger zu nutzen