Sauerland: Tipps für Ferienjobber

Auch im HSK beschäftigen viele Firmen aktuell Ferienjobber, oft sind es Studenten.

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In vielen Firmen bei uns im HSK sind jetzt wieder Ferienjobber eingestellt. Arbeitgeber und Jobber müssen ein paar Regeln beachten, so die Krankenkasse AOK heute. Wenn der Job nicht länger als 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauert, handelt es sich meist um eine kurzfristige Beschäftigung und die Studierenden bleiben in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung versicherungsfrei.

Es werden alle Beschäftigungen des laufenden Kalenderjahres berücksichtigt. Dabei ist egal, wie viel Geld Studenten dabei verdienen und wie viele Stunden sie in der Woche arbeiten, so AOK-Serviceregionsleiter Dirk Schneider.

Ist ein Student über seine Eltern oder den Ehepartner familienversichert und nur kurzfristig beschäftigt, bleibe die kostenfreie Familienversicherung bestehen. Bei Studenten, die nicht ausschließlich kurzfristig beschäftigt sind, das Studium jedoch weiterhin im Vordergrund steht (Werkstudentenprivileg), sei die maßgebende Gesamteinkommensgrenze für die kostenfreie Familienversicherung zu beachten, so die AOK. Sie liegt bei monatlich 470 Euro.

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