Sauerland: Strom auf Freiflächen gewinnen

In Winterberg werden die Planungen für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen konkreter

© Stadt Winterberg/energielenker

Sauerländer Städte und Gemeinden treiben den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen voran. Im Planungsausschuss in Winterberg geht es heute um die Grundstückssuche dafür. Die Stadt und Privatleute sollen die Gelegenheit bekommen, sich an solchen Freiflächen-Potovoltaikanlagen zu beteiligen. Die betroffenen Grundstückseigentümer sind ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ihre Zustimmung zu einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nicht automatisch dazu führt, dass auf ihren Grundstücken eine Anlage entsteht, heißt es in der Vorlage zur heutigen Sitzung des Planungsausschusses.

Das Planungsbüro energielenker aus Münster hat die möglichen Flächen für Photovoltaik auf einer Karte für Winterberg zusammengestellt. Auf hochwertigen Ackerflächen dürfen z.B. keine Solarzellen aufgestellt werden. Hallenberg plant bereits zwischen den Ortsteilen Liesen im Norden und Hallenberg im Süden eine Fläche für eine Photovoltaikanlage. In Meschede gibt es bislang drei Solarparks entlang der Autobahn beispielsweise bei Meschede-Enste.


Geeignete Freiflächen:

Besonderes geeignete Standorte sind zum Beispiel Brachflächen sowie Aufschüttungen und Standorte entlang von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen, außerdem landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete, künstlich und erheblich veränderten Oberflächengewässern sowie Windenergiebereiche. Insbesondere die Öffnung für „landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete“ hat für das Stadt Winterberg Bedeutung, da sämtliche landwirtschaftlich genutzte Flächen im Stadtgebiet eine Bodenwertzahl < 55 aufweisen und damit als benachteiligte Gebiete eingestuft werden.

Vorzugsweise seien dabei Flächen bis zu einer Entfernung von 500 Meter von Bundesfernstraßen, Landesstraßen und überregionalen Schienenwegen zu nutzen, vorrangig entlang von Bundesfernstraßen und überregionalen Schienenwegen. Entlang von anderen Straßen und Schienenwegen sowie angrenzend an den Siedlungsraum nur Flächen bis zu einer Entfernung von 200 Meter, so die Stadtverwaltung.

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