Sauerland: Ruhrverband warnt

Sprünge von Brücken in die Stauseen sind verboten und lebensgefährlich, sagt der Ruhrverband.

© Ruhrverband

Der Ruhrverband warnt vor waghalsigen Sprüngen in unbekannte Gewässer. Vor allem Jugendliche riskierten bei solchen Sprüngen, etwa von der Delecker und Körbecker Brücke sowie dem Delecker Steinbruch am Möhnesee oder dem Vordamm Amecke am Sorpesee, ihr Leben und ihre Gesundheit, hieß es. Zusätzlich befeuert werde der gefährliche Trend durch die sozialen Medien, in denen Videos solcher riskanten Manöver häufig viral gehen, sagt der Ruhrverband aus eigener Erfahrung.

Video bei social media

Mit einem kürzlich im Netz aufgetauchten Video habe eine Gruppe junger Männer aus Essen den Bogen nun endgültig überspannt. Die Aufnahmen zeigen Sprünge von den Dächern des Fischliftsystems und der Wehrbrücke in die Schleusenkammer am Baldeneysee in Essen. Der Ruhrverband hat gegen die Beteiligten Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt, weil die jungen Männer über Absperrungen geklettert sind. Der Betreiber der Videoplattform wurde aufgefordert, das Video wegen des Verstoßes gegen seine Richtlinien zu löschen. Zur Klarstellung: Es gehe nicht darum, das unbefugte Betreten des Betriebsgeländes zu ahnden, so der Ruhrverband. Vielmehr sei dieses konsequente Vorgehen notwendig, um Jugendliche zu schützen, die sich von dem Video zur Nachahmung dieser absolut lebensgefährlichen Aktion animiert fühlen.

Springen von Brücken ist verboten

Prinzipiell birgt jeder Sprung ins Wasser ein gewisses Risiko, weil unter der Wasseroberfläche mögliche Hindernisse nicht zu erkennen sind. Bei den Talsperren und Stauseen des Ruhrverbands ist diese Gefahr jedoch erheblich größer, denn hier kommt es zu betrieblich bedingten Schwankungen des Stauspiegels. Der Ruhrverband weist daher noch einmal in aller Deutlichkeit darauf hin, dass das Springen von Brücken oder ähnlichem in die Stauseen grundsätzlich untersagt ist und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Wer Hausfriedensbruch begeht und ihn noch dazu im Internet oder anderswo publik macht, muss grundsätzlich mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

skyline