
Vier Wochen lang nutzen ausgewählte Arztpraxen und Krankenhäuser in NRW die neue elektronische Patientenakte (ePA). Im Bereich der kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), zu dem auch der Hochsauerlandkreis gehört, sind 70 Praxen mit dabei. Ziel ist es, die Abläufe, die durch die neue ePA eingeführt werden, zu testen und ggf. Probleme zu beheben. Sollte die Pilotphase erfolgreich sein, folge die bundesweite Einführung der ePA für alle, so die KVWL.
Sicherheit wichtiger Aspekt
Ein Punkt, der dabei besonders genau geprüft werde, ist der Datenschutz. Dieser müsse bei der Nutzung der ePA gewährleistet sein, heißt es von der KVWL. Zuletzt hatte der Chaos-Computer-Club (CCC) darauf hingewiesen, dass es möglich sei, auf Daten der ePA zuzugreifen. Dies sei in der Praxis allerdings unwahrscheinlich, sagt die Firma Gematik, die für die digitale Entwicklung der ePA verantwortlich ist.
Was sich ändert
2021 war die erste elektronische Patientenakte in Deutschland eingeführt worden, diese mussten Patienten aktiv beantragen, die neue „ePA für alle“ soll von den gesetzlichen Krankenkassen regulär für alle Kunden erstellt werden, nur wer dem ausdrücklich widerspricht, soll keine bekommen. Patienten können die ePA selbstständig pflegen und entscheiden, wer Zugriff auf die Daten bekommt. Außerdem können Ärzte schneller sehen, welche Medikamente derzeit genommen werden und welche Befunde schon vorliegen, das erleichtere den Behandlungsprozess erheblich, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium.
Wie man an die ePA kommt
Alle gesetzlichen Krankenkassen und einige private Krankenversicherer bieten ihren Versicherten eine eigene kostenfreie App für die elektronische Patientenakte (ePA) an. Über ein Smartphone oder Tablet können Sie die App herunterladen. Einige Krankenkassen bieten die ePA ebenfalls als Desktop-Version an.
Bei der künftigen „ePA für alle“ wird für gesetzlich Versicherte von der Krankenkasse automatisch eine ePA angelegt. Eine aktive Registrierung ist dann nicht erforderlich. Auch private Krankenversicherungen dürfen ihren Versicherten eine ePA anbieten, sind dazu aber nicht verpflichtet. Die ePA kann, muss aber nicht aktiv von der oder dem Versicherten genutzt werden. Der Nutzung der „ePA für alle“ kann widersprochen werden.
Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benötigen gesetzlich Versicherte die neue elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle. Diese Karte und eine persönliche PIN können Versicherte bei ihrer Krankenkasse beantragen. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, die GesundheitsID zu nutzen. Bei Fragen steht die ausstellende Krankenkasse gerne zur Verfügung. Bei Privatversicherten ist der Standard für die Registrierung die GesundheitsID.