Sauerland nach Cyberangriff: Probleme ungelöst

Wann die digitalen Services der Kommunen im Hochsauerlandkreis wieder funktionieren ist ungewiss

Computervirus
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Die Städte und Gemeinden im Sauerland werden nach dem Cyberangriff noch länger mit Behelfslösungen arbeiten müssen. Die Inbetriebnahme des Basisbetriebs wird länger dauern, als erwartet. Das kündigt der Dienstleister Südwestfalen-IT an. Grund für die Verzögerung sei die Kombination von erhöhten Sicherheitsanforderungen und der Komplexität der IT-Systeme. Die hohe Komplexität sei auch der Grund, warum die Südwestfalen-IT den Kommunen derzeit keine zuverlässigen Informationen für belastbare Zeitpläne zur Verfügung stellen kann. Die Menschen müssten sich aber auch zu Beginn des Basisbetriebs noch auf eingeschränkte Funktionen und Wartezeiten einstellen.

Unterdessen hat der Hochsauerlandkreis heute mitgeteilt, dass die Rückstände in den KFZ-Zulassungsstellen jetzt aufgarbeitet sind. Die Beschäftigten haben seit dem 19. November 5000 Vorgänge bearbeitet.

Basisbetrieb soll im Norden schneller starten

Grundsätzlich rechnet die Südwestfalen-IT damit, dass der Basisbetrieb in den nördlichen Kreisen des Verbandsgebiets im Märkischen Kreis, Hochsauerlandkreis und dem Kreis Soest etwas rascher aufgenommen werden kann als im Süden des Verbandsgebiets in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe. Der Grund dafür sei, dass im Süden zusätzlich auch Basisinfrastruktur wie beispielsweise Endgeräte vom Cyberangriff betroffen waren

Der Cyberangriff bei Südwestfalen.IT hatte Ende Oktober 70 Kommunen in der Region lahmgelegt..

Zusätzliche Hilfe von der Stadt Bochum und dem Kreis Lippe

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstellen des Hochsauerlandkreises haben die Rückstände, die vom 30. Oktober bis 19. November durch die Cyberattacke auf die Südwestfalen IT aufgelaufen sind, abgearbeitet. Bis heute wurden insgesamt mehr als 5.000 Vorgänge wie beispielsweise An-, Ab- und Ummeldungen erledigt. Seit dem 20. November erfolgt der direkte Bürgerkontakt mit der Annahme und Ausgabe der Unterlagen in den Kreishäusern Arnsberg, Brilon und Meschede. Das eigentliche Zulassungsgeschäft läuft in den Kreisen Paderborn und Waldeck-Frankenberg, wo Mitarbeiter des Kreises eingesetzt sind. Das Zulassungsverfahren wird mit der Rückgabe der Unterlagen mit den gesiegelten Kennzeichen in den Zulassungsstellen im HSK abgeschlossen. 

Mittlerweile stehen für die Kfz-Zulassung zusätzliche Arbeitsplätze zur Verfügung, die der Kreis Lippe dankenswerterweise über sein Netz ermöglicht hat, so dass die HSK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den eigenen Kreishäusern arbeiten können. Auch die Stadt Bochum übernimmt jeden Tag Händleranmeldungen für den HSK. Damit sind nicht nur die Kennzeichen PB und KB vermehrt im Kreisgebiet unterwegs, sondern nun auch LIP und BO. 

Diese provisorische Zulassung wird zunächst noch weiter fortbestehen. Deshalb werden weiter keine HSK-Kennzeichen ausgegeben.

Führerscheinstelle

Die drei Führerscheinstellen des Kreises sind durch die Amtshilfe des Kreises Lippe mit je einem Arbeitsplatzrechner ausgestattet. Da dies nur etwa einem Viertel der üblicherweise besetzten Plätze ausmacht, entstehen bedauerlicherweise längere Bearbeitungszeiten. Bei Anträgen für die Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis liegt die Bearbeitungszeit trotz Überstunden und Wochenendarbeit derzeit bei vier bis sechs Wochen. Außerdem werden momentan einige Vorgänge vorrangig behandelt, beispielsweise bei beruflicher Notwendigkeit. Der Umtausch von ausländischen Führerscheinen in deutsche Dokumente ist nur sehr eingeschränkt möglich.

 

Das Straßenverkehrsamt weist darauf hin, dass ein Umtausch der grauen und rosa Papierführerscheine aktuell nicht erfolgen kann. Ebenso sind in diesem Zusammenhang sogenannte Karteikartenabschriften für andere Behörden nicht möglich. Die Bezirksregierung Arnsberg hat auf diese Entwicklung reagiert und die Frist zum Pflichtumtausch für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Juli 2024 verlängert. Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg am 16. Dezember 2023 in Kraft.

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