Sauerland: Müll- und Abwassergebühren noch moderat
Veröffentlicht: Dienstag, 19.08.2025 14:30
Der Bund der Steuerzahler(BdSt) NRW hat die Gebühren für Abwasser und Müllabfuhr verglichen. Insgesamt hat es den NRW-weit den zweithöchsten Anstieg der Abwassergebühren seit 30 Jahren gegeben.

Ein 4-Personen-Haushalt zahlt im Jahr im Hochsauerlandkreis durchschnittlich 752 € Abwassergebühren im Jahr. Das zeigt der jetzt in Düsseldorf vorgestellte Gebührenvergleich des Bundes der Steuerzahler(BdSt) NRW. Damit liegen die Städte und Gemeinden unter dem landesweiten Durchschnitt von 842 €. Kreisweit am höchsten sind die Abwassergebühren in Hallenberg(885,40 €), Sundern(786,90€) und Arnsberg(785,70€). Am niedrigsten in Marsberg(619,90€) und Winterberg(635,30€).
NRW-weit die teuersten Abwassergebühren hat der Kreis Viersten mit 1.071€.
Grundlage für die Berechnungen des BdSt NRW ist ein Musterhaushalt mit vier Personen, 200 m³ Schmutzwasser und 130 m² versiegelter Fläche.
„Immer mehr Kommunen schöpfen ihre Spielräume bei der Kalkulation maximal aus – und das geht auf Kosten der Bürger“, kritisiert BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer. „Abwasser- und Abfallgebühren dürfen nicht zu einer verdeckten Haushaltsfinanzierung werden. Wir brauchen fair kalkulierte Gebühren, die sich am tatsächlichen Aufwand orientieren – nicht am Kassenstand der Kommune“, so Steinheuer.
Abfallgebühren
Auch bei den Abfallgebühren sind die anfallenden Gebühren für einen Musterhaushalt mit einer 120-Liter-Restmüll- und einer 120-Liter-Biotonne bei 14-täglicher Leerung bei uns relativ gering. Die vom BdSt NRW errechneten durchschnittlichen Gebühren für den Hochsauerlandkreis liegen bei 281€. Am höchsten sind die Abfallgebühren in Marsberg(368,24€), am niedrigsten in Olsberg(170,40€).
Forderungen des BdSt NRW
- Abschreibungen beim Abwasser nur von den Anschaffungswerten – nicht von den Wiederbeschaffungszeitwerten.
- Ein Verbot der Doppelbelastung durch Abschreibung beitragsfinanzierter Abwasseranlagen.
- Die Rückführung von Mehrerträgen, die durch die Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert statt nach Anschaffungswert erzielt wurden, ausschließlich in den Gebührenhaushalt.
- Eine kritische Überprüfung teurer kommunaler Standards bei der Müllentsorgung.