Sauerland: Meist Geldstrafe für Fahrerflucht

Im Hochsauerlandkreis hat die Zahl der Fahrerfluchten zugenommen

Auch kleine "Parkplatzrempler" sind keine Kavaliersdelikte, sondern müssen gemeldet werden.
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Wer wegen Fahrerflucht vor Gericht steht, kommt bei uns meist mit einer Geldstrafe davon. Das zeigt eine Statistik von IT. NRW. Nur rund 2 Prozent der Täter wurden zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.


Im Hochsauerlandkreis ist die Zahl der Fahrerfluchten im vergangenen Jahr gestiegen. Bei jedem fünften Unfall entfernten sich die Verursacher vom Unfallort. Insgesamt hat die Polizei im HSK 1.791 Unfallfluchten verzeichnet, 2022 sind es noch 1.647 gewesen. Aufgeklärt werden konnten von den Fällen im Jahr 2023 rund 774, das sind rund 43 Prozent. Auch bei Verkehrsunfällen mit Verletzten flüchten Autofahrer im HSK vom Unfallort. Mit 65 Fällen hat die Zahl der Fälle im Vergleich zu 2022 um rund 20 Prozent zugenommen.

Fast 12.000 Unfallfluchten vor Gericht

11 851 Beteiligte an Straßenverkehrsunfällen gab es 2022 NRW-weit, die nach §142 StGB Verkehrsflucht begangen haben. Nur wenn der Unfallverursacher ermittelt werden kann oder sich selbst bei der Polizei meldet, kann ein Verfahren eingeleitet und im späteren Verlauf ein Urteil gefällt werden. Ein direkter Vergleich der Daten der Statistik der Straßenverkehrsunfälle mit der Strafverfolgungsstatistik ist nicht möglich, da ein Unfall in einem anderen Jahr stattfinden kann als die gerichtliche Verurteilung.

So wird Fahrerflucht von Gerichten in NRW geahndet

Die meisten Schuldsprüche wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gingen auf das Konto der 21- bis unter 30-Jährigen (20,3 Prozent). Mit zunehmendem Alter sank die Zahl der Verurteilungen wegen Fahrerflucht aber auch wegen anderer Straftaten kontinuierlich.

Betrachtet man die Verurteilungen für alle Straftaten im Vergleich, so liegt der Anteil der Älteren bei den wegen Fahrerflucht Verurteilten jedoch in allen Altersklassen darüber. In der Gruppe der 50- bis unter 60-Jährigen wurden beispielsweise 13,9 Prozent der wegen Fahrerflucht Verurteilten aber nur 10,5 Prozent der Verurteilten insgesamt gezählt. Während jede vierte wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilte Person über 60 Jahre alt (27,4 Prozent) war, lag deren Anteil bei den Schuldsprüchen für alle Straftaten bei nur 5,7 Prozent.

Dagegen wurden jüngere Personen, wie beispielsweise die der 30- bis unter 40-Jährigen häufiger wegen anderer Straftaten als wegen Fahrerflucht verurteilt. Während 18,5 Prozent der Verurteilungen wegen Fahrerflucht in diese Altersklasse fiel, waren es 28,8 Prozent bei den Verurteilungen insgesamt.

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