Sauerland: Mehr Freiheiten ab heute

Ab heute gelten im HSK viele Lockerungen der Corona-Regeln

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Die 7-Tage-Inzidenz lag im Hochsauerlandkreis bereits seit Montag seit fünf Werktagen stabil unter 50. Ab heute gilt bei uns deshalb die Inzidenzstufe 2 der Coronaschutzverordnung. Es gelten weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen. Kurios: Ausgerechnet heute meldet das Robert-Koch-Institut bei uns mit 50,8 wieder eine Corona-Inzidenz knapp über 50. Das bedeutet aber nicht, dass die bereits angekündigten Lockerungen nicht kommen. Erst wenn die Inzidenz an insgesamt drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen über 50 bleibt, werden am dann übernächsten Tag die heutigen Lockerungen wieder zurückgenommen.

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten. Erlaubt sind zudem Treffen mit bis zu 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten, die negativ getestet, geimpft oder genesen sind.

Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht ist für Getestete, Genesene oder Geimpfte ohne Mindestabstände möglich mit festen Sitzplätzen und Sitzplan. Musikunterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten im Innenbereich mit 10 Personen (getestet, geimpft/genesen) möglich.

Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote im Innenbereich mit 20, im Außenbereich mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Maske (getestet, geimpft/genesen) möglich. Auch im Innenbereich sind keine Masken nötig.

Kultur: Konzerte im Innenbereich, Theater-, Opern- und Kino-Vorstellungen mit bis zu 500 Personen (getestet, geimpft/genesen) möglich - mit festem Sitzplan und einer Sitzordnung. Die Pflicht zur Terminbuchung in Museen entfällt.

Sport: Kontaktfreier Sport draußen ist uneingeschränkt möglich. Drinnen sind auch bei kontaktfreiem Sport Kontaktverfolgung und ein negativer Corona-Test oder eine Bescheinigung über Impfung oder Genesung nötig. Kontaktsport im Außenbereich mit bis zu 25 Menschen, im Innenbereich mit bis zu 12 Menschen möglich. Teilnehmer müssen beim Sport im Innenbereich getestet, geimpft oder genesen sein und Kontaktdaten hinterlassen.

Im Außenbereich sind bis zu 1.000 Zuschauer*innen ohne Test erlaubt, die Zuschauerkapazität darf maximal zu einem Drittel ausgelastet sein. Im Innenbereich sind bis zu 500 Zuschauer*innen (getestet, genesen/geimpft) erlaubt mit Sitzplan.

Freizeit: Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätzen für eine begrenzte Besucherzahl (getestet, geimpft/genesen). Bei landesweiter Inzidenz unter 50: auch Freizeitparks und Spielbanken mit begrenzter Besucherzahl (getestet, geimpft/genesen) und Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und Ähnlichem mit beliebig vielen Menschen (getestet, geimpft/genesen).

Einkaufen: Kundenbegrenzung im Einzelhandel, der nicht zur Grundversorgung zählt: ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche.

Messen und Märkte: Jahr- und Spezialmärkte sind mit einer begrenzten Besucheranzahl (getestet, geimpft/genesen) erlaubt. Bei Kirmeselementen mit Testpflicht (oder geimpft/genesen).

Tagungen und Kongresse: Erlaubt im Innen- und Außenbereich mit bis zu 500 Menschen (getestet, geimpft/genesen).

Private Veranstaltungen: Bis zu 100 Gäste im Außenbereich, bis zu 50 Gäste im Innenbereich. In beiden Fällen müssen die Anwesenden getestet, geimpft oder genesen sein.

Partys: Nicht erlaubt

Gastronomie: Keine Testpflicht für Außengastronomie. Innengastronomie darf für Getestete, Genesene und Geimpfte mit Platzpflicht öffnen. 

Beherbergung und Tourismus: Erlaubt ist die volle gastronomische Versorgung.

Lockerungen treten dann in Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten ist und dies durch das Land NRW festgestellt wurde. Sie gelten dann ab dem übernächsten Tag.

Die Rückkehr zu mehr Schutzmaßnahmen kommt bei Überschreitung der jeweiligen Inzidenzstufe an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen.

Besucherbergwerk in Bestwig-Ramsbeck hat wieder geöffnet

Ab heute hat auch das Sauerländer Besucherbergwerk in Ramsbeck wieder geöffnet. Es kann nur im Rahmen einer Führung besichtigt werden. Zur Sicherheit von Gästen und Museumsteam seien einige Regeln zu beachten, heißt es. Die Gruppengröße bei Einfahrten in das Besucherbergwerk ist stark begrenzt, um die Einhaltung der Abstandsregeln zu ermöglichen und die notwendigen Auflagen zu erfüllen.

Gäste sollten sich vor ihrer Anreise telefonisch oder per E-Mail anmelden. Zur pflichtgemäßen Erfassung der Kontaktdaten kann die luca-App genutzt werden. Es muss ein medizinischer Mund-Nasen Schutz getragen werden. Außerdem müssen die üblichen Hygieneregeln beachtet werden. Eine Testpflicht gibt es nicht mehr.

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