Sauerland: Landgericht fällt Urteil im Mordprozess

Weil er die Schwester seiner Ex-Verlobten mit Benzin übergossen und angezündet hat, muss ein 24-jähriger bis an sein Lebensende ins Gefängnis.

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Das Arnsberger Landgericht hat gestern Abend einen Mann wegen Mordes an einer jungen Frau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Syrer hatte die 17-jährige Schwester seiner Ex-Verlobten in Menden im März mit Benzin übergossen und angezündet. Das berichtet die dpa. Der Angeklagte wollte seiner früheren Verlobten "größtmöglichen seelischen Schaden" zufügen, indem er ihrer Familie schwerstes Leid zufügte, hieß es zum Motiv. Die junge Frau starb zwei Wochen nach der Tat an ihren schweren Verletzungen.

Besondere Schwere der Schuld

Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist nach Ablauf von 15 Jahren die sonst zulässige Aussetzung des Rests der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgeschlossen. Der Angeklagte nahm das Urteil ohne erkennbare Regung auf. Der Verteidiger sagte der Nachrichtenagentur dpa unmittelbar nach dem Urteilsspruch, sein Mandant werde in Revision gehen.

Der Vorsitzende Richter Petja Pagel sprach gestern in der Urteilsbegründung von einer grausamen, heimtückischen Tat aus niederen Beweggründen. Der Angeklagte habe zudem mit dem Brandbeschleuniger ein gemeingefährliches Mittel in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses eingesetzt.

Ex-Verlobte immer wieder bedroht

Der Angeklagte sei gegenüber seiner früheren Verlobten schwer gewalttätig geworden, habe sie gewürgt. Im Oktober 2023 kam es zur Trennung. "Mit dieser Trennung kam der Angeklagte nicht zurecht", schilderte der Vorsitzende. Der 24-Jährige habe seiner Ex-Partnerin immer wieder gedroht, sie habe in ständiger Angst gelebt.

Am Tattag habe er einen Sack mit Kanistern zum Haus gebracht, geklingelt und die Absicht gehabt, die öffnende Person mit Benzin zu übergießen, anzuzünden und zu töten, schilderte der Richter. "Das Opfer brannte lichterloh". Die junge Frau erlitt schwerste Verbrennungen, wurde mehrfach operiert und starb zwei Wochen später an Multiorganversagen.

Kein Hinweis auf Alkohol- oder Drogenkonsum

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe verlangt, die Verteidigung hatte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und elf Monaten plädiert. Der Prozess lief seit Mitte September. Das Gericht verurteilte den Angeklagten unter anderem auch wegen schwerer Körperverletzung und schwerer Brandstiftung. Er habe auch in Kauf genommen, dass das Haus in Brand geriet und weitere Personen gefährdet wurden, so das Urteil.

Einer im Prozess verlesenen Baumarkt-Rechnung zufolge soll der Angeklagte kurz vor der Tat unter anderem einen schweren Vorschlaghammer und mehrere Kanister gekauft haben. Der Vorsitzende Richter sagte, es habe im Prozessverlauf keine Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum zum Tatzeitpunkt gegeben.

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