Sauerland: Kreisverwaltung richtet neue Informationsstelle ein

Für Beschäftigte im medizinischen Bereich und in der Pflege kommt ab dem 16. März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.

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Für Beschäftigte im medizinischen Bereich und in der Pflege kommt Mitte März eine Impfpflicht. Der Hochsauerlandkreis richtet im Gesundheitsamt deshalb eine neue Informationsstelle ein. Denn in NRW sind die Gesundheitsämter für die Überwachung und Umsetzung der gesetzlichen Regelung zuständig, so der Kreis. Auf der Seite des Bundesgesundheitsministerium gibt es weitere Infos. Betroffene Einrichtungen und Arbeitgeber können sich bei Rückfragen an die neueingerichtete Informationsstelle des Gesundheitsamtes des Hochsauerlandkreises unter impfpflicht@hochsauerlandkreis.de wenden, heißt es.

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