Sauerland: Karnevalswagen TÜV-geprüft

Auch die Wagen bei den Karnevalsumzügen im Sauerland müssen durch den TÜV

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Mit Weiberfastnacht hat gestern der Straßenkarneval im Sauerland begonnen. Sonntag und Rosenmontag sind dann bei uns viele Karnevalsumzüge unterwegs. Bevor die liebevoll gestalteten Wagen auf die Straße dürfen, müssen sie vom TÜV geprüft werden. Um sicherzustellen, dass alle Fahrzeuge rechtzeitig kontrolliert und zugelassen wurden, haben die Mitarbeitenden vom TÜV NORD in den letzten Wochen Extra-Schichten eingelegt, heißt es. „Der Ansturm war nur mit Sonderschichten und Wochenendarbeit zu bewältigen. Aber unser Team hat alle Narrenschiffe gründlich kontrolliert“, sagt Matthias Kramer, Leiter der TÜV NORD Station Meschede. „Dank dieser Kraftanstrengung steht einem ausgelassenen, aber sicheren Karneval nichts mehr im Wege.“

Erst nach erfolgreicher Prüfung wird die Betriebserlaubnis erteilt. „Wir wissen, wie wichtig die Karnevalstradition für die Menschen in der Region ist. Deshalb setzen wir alles daran, dass die Feiernden unbesorgt den Rosenmontag und die fünfte Jahreszeit genießen können“, betont der TÜV-Experte. „Durch unsere enge Zusammenarbeit mit den Vereinen und Veranstaltern konnten wir viele Fragen im Vorfeld klären und den Ablauf effizient gestalten.

Neue Sicherheitsauflagen für Karnevalsumzüge

Karnevalsumzüge in Nordrhein-Westfalen müssen in dieser Saison vor neuen Sicherheitsauflagen: Erstmals benötigen die Festwagen neben dem Brauchtumsgutachten auch eine offizielle Betriebserlaubnis – eine Herausforderung für die örtlichen Prüfstellen. Die TÜV NORD Station Meschede hat sich auf diese Aufgabe eingestellt und mit ihrem Team dafür gesorgt, dass alle Karnevalswagen rechtzeitig sicher und einsatzbereit für die bunten Straßen-Umzüge sind.

Neue Regelungen und ihre Auswirkungen

Die aktualisierten Vorgaben betreffen alle Fahrzeuge, die an Karnevalsumzügen teilnehmen möchten. Dabei ergeben sich drei Szenarien:

1. Fahrzeuge ohne Brauchtumsgutachten und ohne Betriebserlaubnis müssen beide Prüfungen absolvieren.

2. Fahrzeuge mit gültigem Brauchtumsgutachten, aber ohne Betriebserlaubnis, müssen zur Ausstellung der Betriebserlaubnis ebenfalls vorgestellt werden.

3. Fahrzeuge, die bereits über beide Dokumente verfügen, sind von einer erneuten Vorstellung ausgenommen.

Bei der technischen Prüfung standen diese Aspekte im Fokus:

• Fahrzeugsicherheit: Stabilität der Aufbauten und sichere Befestigungen

• Bremsanlage und Beleuchtung: Funktionstüchtigkeit und gesetzliche Vorgaben

• Allgemeine Verkehrstauglichkeit: Prüfung auf Sicherheitsmängel

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