Sauerland: Jugendämter zahlen Unterhaltsvorschuss
Veröffentlicht: Donnerstag, 23.10.2025 06:00
Das Geld unterstützt Alleinerziehende. Die Rückforderung ist oft schwierig.

Wenn Kinder von einem Elternteil allein aufgezogen werden und der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt, springt der Saat ein und leistet den sog. Unterhaltsvorschuss. Der Staat kann die Leistung zurückfordern, wenn sich herausstellt, dass der Unterhaltspflichtige eigentlich zahlungsfähig wäre. Zuständig für die Bearbeitung der Fälle sind die einzelnen Jugendämter. Auch im Hochsauerlandkreis erhalten so Tausende Kinder Unterhaltszahlungen.
Großteil der Kosten tragen Bund und Land
Das Kreisjugendamt etwa meldet für das vergangene Jahr 1.139 Fälle, in denen Unterhaltsvorschuss gewährt wurde. In Arnsberg waren es 994. Die Jugendämter in Schmallenberg und Sundern melden jeweils gut 200 Fälle. Bund und Land tragen einen Großteil der entstehenden Kosten, nach Angaben des Schmallenberger Jugendamts etwa 70 Prozent. So beträgt der Eigenanteil der Stadt Schmallenberg am Unterhaltsvorschuss etwa 140.000 Euro. In Arnsberg wurden an Alleinerziehende im vergangenen Jahr rund 3,75 Millionen Euro ausgezahlt, 2,6 Millionen hatten Land und Bund übernommen.
Vermögensverhältnisse von Elternteilen oft unklar
Einen Teil des Geldes erhalten die zuständigen Kommunen zurück, entweder durch eigene Forderungen oder über die Finanzverwaltung des Landes NRW, die seit 2019 die Rückforderung der gezahlten Beträge bei den Elternteilen übernommen hat. Allerdings sei oft nicht klar, ob und wie viel Geld die Elternteile, die keinen Unterhalt zahlen, wirklich zur Verfügung haben, sodass die ausgezahlten und die zurückerhaltenen Beträge nicht zwangsläufig deckungsgleich sein müssten, heißt es vom Bundesfamilienministerium.
Wer kann Unterhaltsvorschuss bekommen?
Unterhaltsvorschuss erhalten Alleinerziehende für Kinder, für die das andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Das gezahlte Geld fordert die Unterhaltsvorschussstelle von dem betroffenen Elternteil zurück. Es wird für Kinder bis zum Erreichen des 18. Lebensjahr gezahlt, wobei die Höhe sich nach dem Alter richtet. So gibt es für Kinder bis fünf Jahre 227 Euro monatlich, für Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren 299 Euro monatlich und für Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren: 394 Euro monatlich. Dabei gelten einige Voraussetzungen, etwa, dass die Alleinerziehenden nicht neu verheiratet sein. Außerdem müssen den Behörden Angaben zum anderen Elternteil vorliegen.
Beistandschaft
Um Alleinerziehende zu unterstützen, bieten die Jugendämter im Sauerland die sogenannte Beistandschaft an. Das Jugendamt kann das Kind dann in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und den betroffenen Elternteil damit entlasten. Im Rahmen der Beistandschaft kann etwa der Unterhalt für minderjährige Kinder geltend gemacht werden, dabei sich auch höhere Unterhaltsansprüche möglich. Die Beistandschaft könne in vielen Fällen helfen, dass keine Unterhaltsvorschussleistungen gewährt werden müssen, heißt es vom Jugendamt Hochsauerlandkreis. Die Beistandschaft ist völlig kostenlos und kann durch den Elternteil, bei dem sich das Kind befindet, beantragt werden.