Sauerland: Grundsteuerreform wird umgesetzt
Veröffentlicht: Donnerstag, 12.12.2024 00:04
Die Räte in Arnsberg, Brilon und Bestwig und Medebach legen heute die Grundsteuer-Hebsätze ab dem kommenden Jahr fest
Hausbesitzer im Sauerland beobachten schon länger mit Sorge, was die Grundsteuerreform für sie bedeutet. Ab kommendem Jahr muss die Reform umgesetzt werden. Deshalb setzen die Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis ihre Hebesätze für die Grundsteuer B neu fest. In Arnsberg, Brilon und Bestwig entscheiden die Räte heute darüber. Alle Kommunen versuchen die Wohnnebenkosten nicht zu hoch werden zu lassen. Deshalb müssen Hausbesitzer einen wesentlich geringeren Steuersatz zahlen, als für ein unbebautes Grundstück. Die Stadt Arnsberg rechnet für Wohnhäuser mit einem durchschnittlichen Anstieg der Grundsteuer B von 12 Prozent.
Grundsteuer in Arnsberg, Brilon und Bestwig
Arnsberg:
Wenn der Rat heute Abend zustimmt, wird ab dem 01.01.2025 ein Hebesatz von 649 v.H. festgelegt. Für Nichtwohngrundstücke soll ein Hebesatz von 918 v.H. gelten. Diese Differenzierung soll die Wohnkosten senken und die Auswirkungen der Grundsteuerreform abmildern. Hier gibt es einen Überblick, für wen es in Arnsberg günstiger und für wen teurer wird:
Brilon:
Auch die Stadtverwaltung Brilon lehnt einen einheitlichen Hebesatz ab. Das ist der Berechnungsvorschlag der Verwaltung.
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 234 v. H.
für die unbebauten Grundstücke und Nichtwohngrundstücke) 960 v. H.
für Wohngrundstücke 550 v. H.
Bestwig
Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: 192 v.H.
Grundsteuer für die Wohngrundstücke: 548 v.H.
Grundsteuer für die Nichtwohngrundstücke: 1.120 v.H.
Medebach
Grundsteuer für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: 116 v.H.
Grundsteuer für Wohngrundstücke: 505 v.H.
Grundsteuer für die Nichtwohngrundstücke: 1.010 v.H.
Hintergrund
Die Reform der Grundsteuer basiert auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018, das die bisherigen Einheitswerte als verfassungswidrig erklärte. Das Gesetz zur Grundsteuerreform wurde 2019 verabschiedet und tritt 2025 in Kraft. Der Grund für die Reform: Die Berechnung der Grundsteuer beruht auf veralteten Einheitswerten. Für Westdeutschland stammten sie aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland noch aus dem Jahr 1935.Seit dem 01.07.2022 ermitteln die Finanzämter die neuen Berechnungsgrundlagen, die ab 2025 zahlungswirksam werden.