Sauerland: Geld für Denkmalschutz

Eigentümer von historischen Gebäuden bekommen Unterstützung - in Bestwig stehen aktuell 40 000 Euro zur Verfügung.

© Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Im Sauerland gibt es in vielen Kommunen Häuser, die unter Denkmalschutz stehen. Sie zu unterhalten, stellt privaten Eigentümer vor finanzielle Herausforderungen. Deshalb gibt es verschiedene Fördertöpfe.

In Bestwig stehen in diesem Jahr beispielsweise insgesamt 40.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Noch sei der Fördertopf gut gefüllt. „Geschützte Immobilien zu pflegen und zu erhalten erfordert viel Einsatz von den privaten Eigentümerinnen und Eigentümern - und es verursacht mitunter erhebliche Kosten“, so Sandra Fischer von der Gemeinde Bestwig. Die Fördermittel könnten als Zuschuss einen wichtigen Beitrag liefern, um diese Kosten abzufedern. Der Fördersatz für entsprechende Projekte beträgt bis zu 50 Prozent.


Gemeinsam mit dem Land NRW fördert auch Meschede Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmalen. Im Mescheder Stadtgebiet gibt es rund 140 Baudenkmäler und 13 Bodendenkmäler. Zuschüsse seien ein wichtiger Beitrag für private Immobilienbesitzer, um Kosten abzufedern, so die Stadt Meschede. Sie hat im letzten Jahr 50 000 Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt.


In Marsberg-Obermarsberg unterstützt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) die Instandsetzung eines ehemaligen Wirtschaftsgebäudes. Das Haus aus dem 16. Jahrhundert wird seit der Auflösung des Klosters 1803 zu Wohnzwecken genutzt. Aktuell ist es in zwei Wohnungen unterteilt. Mit dem Fördervertrag über 10.000 Euro beteiligt sich die private Denkmalschutzstiftung mit einem Drittel an den notwendigen Arbeiten am Dachstuhl.

Voraussetzungen:

Das jeweilige Objekt muss als Denkmal in die Denkmalliste der Kommune eingetragen sein; zudem muss eine denkmalpflegerische Erlaubnis erteilt worden sein. „Falls das Vorhaben noch nicht begonnen wurde, kann es sich lohnen, auch jetzt noch eine denkmalpflegerische Erlaubnis der Denkmalbehörde zu beantragen“, rät Sandra Fischer von der Gemeinde Bestwig.

Die geplante Maßnahme darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. In Bestwig werden bis zu 50 Prozent der Projektkosten gefördert – bis zu einer Zuschusssumme von maximal 10.000 Euro.

Maßnahmen, die gefördert werden sollen, müssten noch in diesem Jahr begonnen und grundsätzlich auch abgeschlossen werden.

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