Sauerland: Frist für Führerscheinumtausch verlängert

Die Bezirksregierung Arnsberg hat jetzt die Frist für den Führerscheinumtausch bis zum Januar 2025 verlängert

© Bundesregierung/Stutterheim

Nach dem Hackerangriff Ende Oktober sind die Führerscheinstellen im Hochsauerlandkreis immer noch überlastet. Für den Umtausch der alten Papierführerscheine in die EU-Kartenführerscheine bekommt die Verwaltung jetzt mehr Luft. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Frist für den Pflichtumtausch bis zum 19. Januar 2025 verlängert. Bis dahin müssen die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 den alten Lappen dann bei den Führerscheinstellen in Arnsberg, Brilon und Meschede umgetauscht haben. Bis Ende April hatten die Führerscheinstellen im HSK bereits 2.200 alte Führerscheine umgetauscht. Dafür hatte es an zwei Samstagen Sondertermine gegeben.

Hintergrund:

Vor dem Hintergrund der Anforderungen der 3. EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis zum 19. Januar 2033 in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt worden sind.

Der Umtausch verläuft in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. Regulär ist für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 die entsprechende Frist am 19. Januar 2024 abgelaufen.

Aufgrund des Hackerangriffs auf die Südwestfalen-IT (SIT) konnten und können u. a. die Fahrerlaubnisbehörden im Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Soest seit Anfang November nur eingeschränkt arbeiten bzw. müssen nach wie vor einen großen Antragsstau vieler Vorgänge abarbeiten.

Für die Inhaberinnen und Inhaber (Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970) von Fahrerlaubnisdokumenten, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt wurden, wird die Frist zum Umtausch des Führerscheins daher durch die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 19. Januar 2025 verlängert. Dies gilt nur für Personen, die ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Soest haben.

Die Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg am 25. Mai 2024 in Kraft. Bei Fahrten im öffentlichen Verkehr wird den Betroffenen angeraten, eine Kopie der Allgemeinverfügung mitzuführen.

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