Sauerland: Ferienjobs sind versicherungsfrei
Veröffentlicht: Freitag, 11.07.2025 00:00
Studierende, die länger als drei Monate am Stück arbeiten, müssen in die Rentenversicherung einzahlen

Viele Studierende nutzen die Semesterferien, um Geld zu verdienen. Auch im Hochsauerlandkreis sind Semesterjobs gefragt. Wichtig dabei: Dauert ein Job nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr, bleibt er in der Regel versicherungsfrei. Das gilt für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung – unabhängig von Verdienst und Arbeitszeit, erklärt Dirk Schneider von der AOK Nordwest.
Wird die Beschäftigung jedoch verlängert, fallen ab dem Zeitpunkt der Überschreitung Beiträge zur Rentenversicherung an. Ob auch Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig werden, hängt von weiteren Faktoren ab. Zum Beispiel, wenn der Job nicht nur in den Semesterferien stattfindet oder die Wochenarbeitszeit 20 Stunden übersteigt.
Wer über Eltern oder Partner familienversichert ist, bleibt bei kurzfristigen Jobs kostenfrei versichert. Überschreiten Studierende jedoch die Einkommensgrenze von 535 Euro im Monat, kann eine studentische Krankenversicherung nötig werden.