Sauerland: Bußgelder für künstlich verlängerte Ferien

Das Kind erst mehrere Tage nach oder vor Ferienende bzw. Ferienanfang in die Schule schicken, um den Urlaub zu verlängern: Im vergangenen Jahr haben das im Hochsauerlandkreis 14 Familien versucht. Das hat die Bezirksregierung Arnsberg auf Radio Sauerland-Nachfrage bestätigt.

Wenn das minderjährige Kind während der offiziellen Unterrichtszeit unentschuldigt fehlt, kann es für die Familien teuer werden. Der Bußgeldrahmen für unentschuldigtes Fehlen liegt zwischen 300 und 1000 Euro. "Dieser Rahen orientiert sich an verschiedenen Faktoren. Damit hängt zum Beispiel zusammen, wie viele Kinder fehlen oder ob das Kind schon zum wiederholten Mal fehlt", so eine Sprecherin der Bezirksregierung Arnsberg. Die Bußgeldbescheide an Sauerländer Familien in Bezug auf unentschuldigtes Fehlen verteilen sich wie folgt auf die Schulformen:

Sekundarschule: 9 Bußgeldverfahren

Realschule: 3 Bußgeldverfahren

Gymnasium: 2 Bußgeldverfahren

Berufskolleg: 0 Bußgeldverfahren

Unentschuldigtes Fehlen innerhalb des Schuljahres

Geahndet wird nicht nur die Ferienverlängerung, sondern auch Schwänzen aus anderen Anlässen. Allein 38 Fälle gab es davon 2023 in den Sauerländer Berufskollegs. 34 waren es an den Sauerländer Sekundarschulen. Sowohl bei den Gymnasien als auch bei den Realschulen im Hochsauerlandkreis gab es im vergangenen Schuljahr keinen bekannten Fall, so die Bezirksregierung. Im vergangenen Jahr wurden von den Bezirksregierungen in NRW rund 2000 Verfahren im Zusammenhang mit Ferien eingeleitet. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf bei den fünf Mittelbehörden in der Landeshauptstadt, in Köln, Arnsberg, Münster und Detmold.

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