Sauerland: Betrug beim Online-Kauf häuft sich

Wer Online shoppen geht, hat es häufiger mit Betrügern zu tun. Die Zahl der Anzeigen bei der Polizei im Sauerland und die Beschwerden bei der Verbraucherzentrale haben in den vergangenen Jahren stetig zugenommen.

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Die Sauerländer gehen häufiger Online-Shoppen. Parallel dazu steigen die Betrugsfälle. Das bestätigen die Polizei im Hochsauerlandkreis und die Verbraucherzentrale in Arnsberg. Entweder bekommen die Kunden gar keine oder minderwertige Ware geliefert. Häufig sitzen die Betrüger im Ausland. Bei der Polizei sind in Sachen Warenbetrug 2022 430 Anzeigen eingegangen. Das ist eine Steigerung im Vergleich zu 2019(252) um rund 40 Prozent. Die aktuellen Zahlen veröffentlicht die Polizei im Frühjahr. Die Zahl der Betrugsfälle dürfte erneut höher liegen.

Online-Händler sitzen häufig im Ausland

Bei der Verbraucherzentrale in Arnsberg beschweren sich regelmäßig Verbraucher:innen, die bei Käufen im Internet abgezockt worden sind. "Allerdings haben wir unsere Rechtsberatungsbefugnis nur für Fälle, bei denen den Endverbrauchern Unternehmen gegenüberstehen, nicht aber bei Kaufverträgen die unter Privatleuten geschlossen werden", sagt Petra Golly die Leiterin der Beratungsstelle.

Der Warenbetrug habe in den vergangenen Jahren analog zu den Angeboten im Internet und mit der Nutzung von sozialen Netzwerken, wo Angebote dieser Art in der Werbung ständig aufploppen und man schnell versucht ist, ein vermeintliches Schnäppchen quasi nebenher per Klick anzufordern, zugenommen.

Abzocke erfolgt auf vielen Wegen

Sowohl die genannten Werbebanner, die bei unterschiedlichen sozialen Netzwerken eingeblendet werden sind Ursache, als auch Ergebnisse von Suchmaschinen oder die Werbung im Internet allgemein. Sie führten auch zu unseriösen Online-Shops oder Anbietern, die im Ausland sitzen, so Golly.


Solche Beschwerden gehen bei der Verbraucherzentrale täglich ein:

  • Flauschpantoffeln wurden für 39,- Euro in einem Online-Shop mit Vorkasse bestellt. Nach Lieferung stellte man fest, sie sind zu viel zu klein. Erst dann beschäftigte sich die Kundin mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Rücksendeoptionen und fand heraus, dass der Händler in China sitzt, sie im Kaufvertrag zur Kostentragung bei Rücksendung verpflichtet hatte und die Rücksendekosten nach China bei ca. 60,- Euro liegen.


  • Kleidung im Wert von 800,- im Online-Shop zur Auswahl in mehreren Größen bestellt. Zahlung über Zahlungsdienstleister mit Käuferschutz. Geliefert wurde Billigware, die zurückgehen sollte. Auch hier ein Shop laut Impressumsangaben auf den Internetseiten mit Sitz in Fernost. Ein Retourenlabel musste online angefordert werden, der Shop meldete sich jedoch nicht zurück und eine Retoure blieb unmöglich. Dennoch wollte der Zahlungsdienstleister das Geld. Da die Ware ja auch geliefert worden war, griff der Käuferschutz hier nicht und der Kunde blieb auf dem Schaden sitzen.


  • Ein angeblich hochwertiger Rasenmäher wurde als besonderes Schnäppchen mit hohem Rabatt aber dennoch für 400,- Euro beworben. Nach Bestellung und Bezahlung vorab, wartete ein Kunde jedoch vergeblich auf die Ware. Die Internetseite, von der die Bestellung erfolgt war, war schon kurz darauf verschwunden. Da die Zahlung per Überweisung vorab erfolgt war, konnte das Geld auch über die Bank nicht zurückgeholt werden.

Tipps der Verbraucherzentrale gegen Abzocke im Internet

Man sollte sich nicht von besonders rabattierten Angeboten locken lassen und vorsichtig bei Spontankäufen sein. Dann ist das Risiko besonders hoch, denn man vergisst zu prüfen, mit wem man es zu tun hat.


Wenn der Shop unbekannt ist sollte man grundsätzlich nicht per Vorkasse kaufen. Auch der Käuferschutz bei Zahlungsdienstleistern greift nicht in jedem Fall.


Eine tolle Aufmachung eines Shops garantiert keinesfalls Sicherheit. Oft hilft es, vor einer Bestellung mal die Begriffe "Erfahrungen mit ..." und den Shop-Namen in einer Suchmaschine im Internet einzugeben. Vielfach finden sich dann dort schon Beschwerden anderer geneppter Kunden, die Warnung sein können.


Ein Blick ins Impressum hilft zu klären, wo der Vertragspartner seinen Sitz hat. Bei Unternehmen im Ausland kann es sein, dass man Verträge schließt, die gar nicht nach deutschem Recht beurteilt werden. Ob man das Unternehmen dort erreicht und Ansprüche geltend machen kann lässt sich kaum sicher sagen. Fehlt das Impressum ganz, raten wir: "Finger weg!"

Ein Blick in die Geschäftsbedingungen und hier speziell zu Rücksendemöglichkeiten und Kostentragung hilft, sich vor bösen Überraschungen zu schützen.

Andere vor Fake-Shops warnen

Die Verbraucherzentrale hält im Internet einen Fake-Shop-Finder bereit, der bei Eingabe der URL des Shops Hinweise gibt, ob es sich um einen Fake-Shop handeln könnte.

Es werde immer schwieriger, Fakeshops von richtigen Shops zu unterscheiden, so Petra Golly, die Leiterin der Verbraucherzentrale in Arnsberg. Mit dem Fakeshop-Finder biete die Verbraucherzentrale ein kostenloses Tool, um eine Einschätzung zum Online-Shop zu erhalten, eine Auflistung von technischen Merkmalen, die auf Fakeshops hinweisen könnten, zu bekommen und Auskunft über bereits vorhandene Bewertungen in bekannten Portalen zu finden.

Ist man nicht sicher, bei wem man bestellt, kann man unter https://www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder-71560 nach Hinweisen zur Seriosität suchen.

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