Sauerland: Auszeit für pflegende Angehörige
Veröffentlicht: Freitag, 28.06.2024 00:00
Pflegende Angehörige können Verhinderungspflege in Anspruch nehmen

Weit über 8000 Menschen im Hochsauerlandkreis werden von ihren Angehörigen gepflegt. Die brauchen auch mal eine Auszeit. Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen wollen, haben sie Anspruch auf Verhinderungspflege. Während der Abwesenheit der Pflegeperson können ambulante Pflegedienste, Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende, aber auch Nachbarn oder Verwandte die Versorgung übernehmen. „Private Pflegepersonen stehen täglich vor der Herausforderung, die Pflege eines Angehörigen mit Familie, Beruf und eigener Freizeit zu vereinbaren. Eine Auszeit von der Pflege kann auch hier wie im herkömmlichen Berufsleben für beide Seiten hilfreich sein, um ein wenig Abstand zu gewinnen, neue Eindrücke zu sammeln und sich danach wieder erholt auf die Pflegesituation einzulassen“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Dirk Schneider.
1.612 Euro für die Verhinderungspflege
Nach Angaben der AOK Nordwest gibt es von der Pflegekasse für Pflegebedürftigen ab Pflegegrad zwei dafür jährlich 1.612 Euro für die Verhinderungspflege. Reicht das Budget nicht aus, können Pflegebedürftige zusätzlich einen Teil des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von bis zu 806 Euro in Anspruch nehmen und damit die Leistungen für die Verhinderungspflege aufstocken.
Gemeinsam verreisen
Pflegende Angehörige können aber auch gemeinsam mit den Pflegebedürftigen Urlaub machen. Das Landhaus Fernblick in Winterberg zum Beispiel hat spezielle Angebote für Demenzkranke.
"Gemeinsame Erlebnisse in neuer Umgebung können der Beziehung guttun. Auch hier sind im Vorfeld einige Fragen zu klären", so die AOK. Die Wahl des Urlaubsortes, der Unterkunft, die Anreise und mögliche Aktivitäten vor Ort müssen auf die Bedürfnisse des zu pflegenden Angehörigen abgestimmt sein. Werden beispielsweise Pflegeprodukte oder Medikamente benötigt, müssen diese vorher besorgt werden oder geklärt sein, dass diese am Urlaubsort erhältlich sind. „Auch viele Pflegebedürftige wünschen sich ab und zu einen „Tapetenwechsel“ oder eine Auszeit. Damit der Urlaub für alle erholsam wird, gibt die Pflegeberatung gute Tipps und unterstützt bei der Antragstellung zum Beispiel für Verhinderungspflege oder der Umstellung auf die passende Pflegeleistung“, sagt Schneider.