
Zum 1. Juli 2026 übernimmt das Land NRW die GEMA Gebühren bei Veranstaltungen von Vereinen. Durch die Kostenübernahme soll das Ehrenamt gestärkt werde. Der Sauerländer Schützenbund sieht seine Belange bei der Vereinbarung mit der GEMA nicht ausreichend berücksichtigt und hat einen offenen Brief an NRW-Heimatministerin Ina Scharrenbach geschrieben. Darin bittet der Schützenbund darum, bei den weiteren anstehenden Verhandlungen mit der GEMA Punkte wie Größe des Veranstaltungsortes sowie das Thema Eintrittsgelder und Verkaufserlöse unbedingt mit einzubeziehen und zu evaluieren. "Das ehrenamtliche Engagement der Schützen im Sauerland ist von enormer Bedeutung für das Leben in unseren Dörfern, Gemeinden und Städten", so der Schützenbund.
Der Sauerländer Schützenbund hat 343 angeschlossene Mitgliedsbruderschaften und -vereine und 175.000 Schützenschwestern und Schützenbrüder.
Kritikpunkte des Sauerländer Schützenbundes
Hier ist ein Auszug aus dem Schreiben des Sauerländer Schützenbundes:
"Das Vorhalten und die Unterhaltung von Schützenhallen (diese sind häufig der einzige Versammlungsort in einer Gemeinde), das Begleiten von Prozessionen, die Unterstützung von Gemeindearbeiten aber besonders die Jugendarbeit sind nur einige Beispiele für dieses Engagement. Diese Tätigkeiten und insbesondere der Unterhalt von Schützenhallen sind jedoch mit hohen Kosten verbunden, die es gilt durch Einnahmen zu decken. Vor diesem Hintergrund kann die Übernahme von GEMA-Gebühren durch das Land Nordrhein – Westfalen bereits hilfreich sein und einen Beitrag leisten. Bei genauerem Hinsehen sind die in der Vereinbarung getroffenen Regelungen für unsere Mitgliedsvereine in der Realität jedoch so, dass eine Übernahme von Kosten und damit finanzielle Entlastung geradezu unmöglich ist. Insbesondere verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die Begrenzung der Veranstaltungsfläche auf maximal 500 qm sowie auf die Vorgabe, keinen Eintritt zu erheben und Getränke- und Speisenverkauf ohne kommerziellen Zweck durchzuführen. Sauerländer Schützenbund e.V. Große Veranstaltungen wie z. Bsp. Schützenfeste oder andere Events in den Hallen helfen aber, die unterjährig anfallenden Kosten zu decken. Gerade behördliche Auflagen wie zum Beispiel immer wieder neue Anforderungen an Sicherheitskonzepte oder auch bauliche Anforderungen stellen unsere Vereine immer wieder vor neue Herausforderungen. In der Regel ist eine Refinanzierung dieser Kosten nur durch das Erheben von Eintrittsgeldern sowie einen Überschuss beim Verkauf von Speisen und Getränken möglich."
Vereinbarung zwischen Land NRW und GEMA
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt ab dem 1. Juli 2026 und zunächst bis Ende 2027 für viele Vereine GEMA-Gebühren. Profitieren können überwiegend ehrenamtlich getragene gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit Sitz in NRW. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung vorab online bei der GEMA angemeldet wird. Erfasst sind bis zu vier Veranstaltungstage pro Jahr für Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, ohne Eintritt, auf einer Fläche von maximal 500 Quadratmetern. Nicht umfasst sind unter anderem Konzerte, Tanzveranstaltungen, Hintergrundmusik, gestreamte Veranstaltungen. Schützenfest- und Karnevalsumzüge sind derzeit nicht Teil des Vertrags.
Der Vertrag ist speziell auf kleine, nicht-kommerzielle Veranstaltungen ausgelegt, um Vereine finanziell zu entlasten und bürokratische Hürden abzubauen.