
Am 09.02.2026 um 11:10 Uhr kam es auf der B 229 zwischen Hachen und Müschede zu einer erheblichen Gefährdung des Straßenverkehrs durch einen Pkw-Fahrer.
Eine Rettungswagenbesatzung war mit Sonder- und Wegerechten außerorts von Hachen in Richtung Müschede unterwegs, als der Beschuldigte mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit vor dem Rettungswagen herfuhr und die sich bildende Rettungsgasse für eigene Zwecke nutzte. Innerhalb dieser Rettungsgasse überholte er nach Zeugenangaben mehrere Fahrzeuge. Teilweise mussten entgegenkommende Verkehrsteilnehmer stark abbremsen und ausweichen, um einen Zusammenstoß zu verhindern.
In Müschede hielt der Fahrer zunächst an, um den Rettungswagen passieren zu lassen. Anschließend setzte er seine Fahrt mit eingeschaltetem Warnblinklicht fort und folgte dem Rettungswagen erneut unter Nutzung der Rettungsgasse.
Der Mann konnte wenig später angetroffen werden. Er gab an, seinen Sohn ins Krankenhaus gebracht zu haben, nachdem dieser sich im Kindergarten am Arm verletzt hatte. Ihm sei dort mitgeteilt worden, dass das Kind ins Krankenhaus müsse und dass es für das Kind im eigenen Auto sicherer sei als im Rettungswagen. Als er später den Rettungswagen hinter sich bemerkte, sei er davon ausgegangen, dass es sich um den Einsatz vom Kindergarten handele, und habe diesem folgen wollen.
Unabhängig davon hatte der Beschuldigte für sich entschieden, sich bewusst über die Regeln der Straßenverkehrsordnung hinwegzusetzen. Die dabei eingegangenen Risiken waren jedoch in keiner Weise zu rechtfertigen. Es bestand keine Lebensgefahr für das Kind. Durch sein Verhalten brachte der Mann zahlreiche unbeteiligte Verkehrsteilnehmer sowie die Rettungskräfte selbst in erhebliche Gefahr.
So verhält man sich nicht - insbesondere nicht, wenn kein medizinischer Notfall von lebensbedrohlicher Tragweite vorliegt.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Führerschein des Beschuldigten beschlagnahmt. Entsprechende Ermittlungen wurden eingeleitet.
Die Polizei weist erneut darauf hin: Rettungsgassen sind ausschließlich für Einsatzfahrzeuge bestimmt. Wer sie missbraucht, riskiert schwere Unfälle und konsequente strafrechtliche Folgen.
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