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Rettungsgasse missbraucht - jetzt laufen Ermittlungen
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Rettungsgasse missbraucht - jetzt laufen Ermittlungen

Ein Autofahrer hat gestern auf der B 229 zwischen Hachen und Müschede die Rettungsgasse missbraucht.

Veröffentlicht: Dienstag, 10.02.2026 09:28

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Ein Autofahrer hat gestern die Rettungsgasse für einen Krankenwagen missbraucht. Er war auf der B 229 zwischen Hachen und Müschede unterwegs. Die Polizei spricht von einer erheblichen Gefährdung des Straßenverkehrs durch den Pkw-Fahrer.

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Der Vorfall:

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Eine Rettungswagenbesatzung war mit Sonder- und Wegerechten außerorts von Hachen in Richtung Müschede unterwegs, als der Beschuldigte mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit vor dem Rettungswagen herfuhr und die sich bildende Rettungsgasse für eigene Zwecke nutzte. Innerhalb dieser Rettungsgasse überholte er nach Zeugenangaben mehrere Fahrzeuge. Teilweise mussten entgegenkommende Verkehrsteilnehmer stark abbremsen und ausweichen, um einen Zusammenstoß zu verhindern.

In Müschede hielt der Fahrer zunächst an, um den Rettungswagen passieren zu lassen. Anschließend setzte er seine Fahrt mit eingeschaltetem Warnblinklicht fort und folgte dem Rettungswagen erneut unter Nutzung der Rettungsgasse.

Der Mann sagte nach dem Vorfall, er habe seinen Sohn ins Krankenhaus gebracht. Der hätte sich im Kindergarten am Arm verletzt. Ihm sei dort mitgeteilt worden, dass das Kind ins Krankenhaus müsse und dass es für das Kind im eigenen Auto sicherer sei als im Rettungswagen. Als er später den Rettungswagen hinter sich bemerkte, sei er davon ausgegangen, dass es sich um den Einsatz vom Kindergarten handele, und habe diesem folgen wollen.

Unabhängig davon hatte der Beschuldigte für sich entschieden, sich bewusst über die Regeln der Straßenverkehrsordnung hinwegzusetzen, so die Polizei. Die dabei eingegangenen Risiken seien in keiner Weise zu rechtfertigen. Es bestand keine Lebensgefahr für das Kind.

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Verhalten wird nicht toleriert

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Durch sein Verhalten brachte der Mann zahlreiche unbeteiligte Verkehrsteilnehmer sowie die Rettungskräfte selbst in erhebliche Gefahr, heißt es. So verhält man sich nicht - insbesondere nicht, wenn kein medizinischer Notfall von lebensbedrohlicher Tragweite vorliegt, sagt die Polizei. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Führerschein des Beschuldigten beschlagnahmt. Entsprechende Ermittlungen wurden eingeleitet.

Die Polizei weist darauf hin, dass Rettungsgassen ausschließlich für Einsatzfahrzeuge bestimmt sind. Wer sie missbraucht, riskiere schwere Unfälle und konsequente strafrechtliche Folgen.

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