
Patienten, die den Rettungswagen rufen und hinterher nicht in einem Krankenhaus landen, werden wohl auch vom Hochsauerlandkreis bald zur Kasse gebeten. Hintergrund ist die sogenannte Fehlfahrtenproblematik: Rettungswagen fahren teilweise ohne medizinische Notwendigkeit. Die Krankenkassen wollen die Kosten, die einen von ihnen festgelegten Festbetrag übersteigen, nicht mehr bezahlen. Gespräche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Krankenkassen zu diesem Thema sind bisher gescheitert. Die Landesregierung arbeitet an einer Übergangslösung, die bis Ostern 2026 stehen soll.
Hochsauerlandkreis bleibt auf den Kosten sitzen
Für 2026 rechnet der Hochsauerlandkreis mit ungedeckten Kosten zwischen 3,6 und 5,4 Millionen Euro. Diese Summe müssten die Patienten zahlen. Ein Gutachten bestätigt: Die Kosten für Fehleinsätze sind berechtigt, ein Verzicht auf Gebühren ist nicht erlaubt. Die Verwaltung will die neuen Gebühren am 11. März beraten und am 27. März beschließen. Bis die Patienten tatsächlich aufgefordert werden, selber einen Teil der Kosten für eine Fehlfahrt zu übernehmen, werde es noch dauern, so ein Kreissprecher. Noch hoffen die Kommunen in NRW auf eine andere Lösung.
Heute steht das Thema Fehlfahrten auf der Tagesordnung des Kreisgesundheitsausschusses.
Fehlfahrten
Fehlfahrten sind Einsätze, bei denen ein Rettungswagen ausrückt, ohne dass ein Patient ins Krankenhaus gebracht wird - etwa, weil vor Ort geholfen werden konnte. Für diese Einsätze erhalten die Rettungsdienste nach geltender Rechtslage kein Geld. Die entstehenden Kosten wurden bislang auf andere Einsätze umgelegt. Das lehnen die Krankenkassen künftig ab. Landesweit geht es dabei um rund 250 Millionen Euro pro Jahr. Die Stadt Essen hatte zuerst ihre Gebührenordnung geändert und wollte das Geld von den Patienten einfordern. Diese Entscheidung war auf viel Kritik gestoßen und bis auf weiteres per Schnellentscheid im Essener Stadtrat ausgesetzt.
Der Hochsauerlandkreis rechnet mit mehr Verwaltungsaufwand
Wenn die Krankenkassen dem Hochsauerlandkreis die tatsächlich entstandenen Kosten für einen Rettungseinsatz nicht mehr in voller Höhe erstatten, muss er das Geld in Zukunft bei den Patienten einfordern. Dafür bekommen sie einen Gebührenbescheid. Wer nicht zahlt, muss mit Mahnungen und Vollstreckung rechnen. Die Verwaltung hat dadurch deutlich mehr Arbeit. Der Hochsauerlandkreis rechnet auch damit, dass viele Betroffene Widerspruch einlegen oder sogar klagen. Der Kreis rechnet damit, dass er für die Abwicklung der Forderungen an die Patienten mehr Personal braucht.