
Der Mescheder Rat setzt sich für den Erhalt der bestehenden Kinderhorte ein. In einer jetzt verabschiedeten Resolution fordert der Stadtrat die Landesregierung auf, eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung der Kinderhorte auch über das Jahr 2029 hinaus sicherzustellen. Die Resolution wurde von allen im Mescheder Stadtrat vertretenen Fraktionen unterzeichnet und wird nun an die NRW-Landesregierung übermittelt.
Hintergrund
Hintergrund ist die schrittweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder. Seit August gilt der Anspruch zunächst für Kinder der ersten Klasse und wird anschließend jährlich um einen weiteren Jahrgang erweitert. Gleichzeitig soll der bisherige Bestandsschutz für Hortkinder zum 1. August 2029 aus dem Kinderbildungsgesetz entfallen. Der Mescheder Stadtrat sieht darin eine mögliche Gefährdung bewährter Betreuungsangebote.
In Meschede gibt es 2 Kinderhorte in denen rund 50 Kinder betreut werden. Zielgruppe sind besonders Kinder und Familien mit besonderem sozialen, familiären oder persönlichen Unterstützungsbedarf. „Kinderhorte leisten weit mehr als eine verlässliche Betreuung am Nachmittag“, heißt es in der Resolution. Sie böten stabile Strukturen, individuelle Förderung und intensive sozialpädagogische Begleitung.
Der Rat sagt, dass er den Ausbau der Offenen Ganztagsschule (OGS) und den damit verbundenen Rechtsanspruch unterstützt. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass andere bewährte Betreuungsangebote verschwinden. OGS und Kinderhorte erfüllten nicht in jedem Fall dieselben Aufgaben und erreichten auch nicht vollständig dieselben Zielgruppen. Zudem betreuen die Mescheder Horte Kinder bis zum Alter von 14 Jahren, während sich der neue Ganztagsanspruch auf die Grundschulzeit bezieht.
Unterschiedliche Betreuungsformen
Unterschiedliche Betreuungsformen sollten aus Sicht des Rates auch künftig nebeneinander bestehen können, um unterschiedlichen Bedürfnissen von Kindern und Familien gerecht zu werden.
In der Resolution fordert der Rat die Landesregierung unter anderem auf, eine verlässliche gesetzliche Grundlage für den Fortbestand bestehender Kinderhorte über den 1. August 2029 hinaus zu schaffen, eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen und Finanzierungslücken nicht allein auf Kommunen und Träger zu verlagern, sowie eine dauerhafte und planbare Beteiligung des Landes an der Finanzierung zu gewährleisten. Der Rat sieht in der Betreuung und Förderung von Kindern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Verantwortung für eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung könne daher nicht allein bei den Kommunen und Trägern liegen.
