Ratssitzungen: Videostreaming im Sauerland umstritten

Livestreaming von Ratssitzungen soll die Kommunalpolitik transparenter machen. Im HSK gibt es das aber noch nicht.

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Im Hochsauerlandkreis gibt es bisher allerdings noch keine Stadt oder Gemeinde, die Direkt-Übertragungen von Sitzungen möglich macht. Hohe Kosten und hohe rechtliche Hürden sind Argumente gegen eine Live-Übertragung von Ratssitzungen. Aber auch schlicht die Sorge der Politiker sich vor aller Augen zu verhaspeln spielt wohl eine Rolle, warum in Meschede und Olsberg Anträge auf Livestreaming gescheitert sind.

Der Rat Arnsberg will sich mit Livestreaming nochmal im kommenden Jahr beschäftigen.

In Winterberg steht das Thema heute Abend auf der Tagesordnung der Ratssitzung. Die Stadtverwaltung rechnet beim Livestreaming mit 2000 Euro Kosten pro Ratssitzung. Die Fraktionen sollten sich erstmal mit dem Thema auseinandersetzen, so die Empfehlung. Deshalb ist heute Abend wohl keine Entscheidung zu erwarten.

Befürworter wollen mit den Livestreams mehr Interesse an der Kommunalpolitik und mehr Transparenz schaffen.

Stadt Meschede: Livestreams mit hohem Aufwand

In Meschede hatte Stadtkämmerer Jürgen Bartholme in der letzten Ratssitzung seine die Erkenntnisse zum Thema Livestreams von Ratssitzungen vorgetragen. Ergebnis: Es gibt viele offene Fragen.

Ein Beispiel: Aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts müssten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zuvor eine Einverständniserklärung unterschreiben - wer nicht einverstanden ist, darf auch nicht übertragen werden. Dann müsste ein Stream z.B. an manchen Stellen unterbrochen oder verpixelt werden. Für eine Kommune entstünden bei Datenschutzverstößen Haftungsrisiken, so Bartholme. 

Auch technisch und personell entstünde durch Livestreams ein nicht unbeträchtlicher Aufwand: Die Mescheder Stadtverwaltung rechnet mit einmaligen Investitionskosten von rund 82.500 Euro. An Kosten für den laufenden Betrieb kalkuliert Stadtkämmerer Bartholme bei der Übertragung von 25 Sitzungen pro Jahr mit rund 25.900 Euro, was einem Betrag von 1.036 Euro je Sitzung entspricht.   

Die Empfehlung der Verwaltung: Zunächst sollten die Erfahrungen eines NRW-Modellprojekts mit drei Landkreisen, drei kreisfreien Städten und drei kreisangehörigen Kommunen abgewartet werden. Dabei geht es - unter anderem - um Fragen wie die Entwicklung von Verfahrensstandards, die sichere Durchführung von geheimen Abstimmungen und der Vertraulichkeit bei nicht öffentlichen Punkten oder auch die Prüfung von Rechtsfolgen bei technischen Problemen.

skyline