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Ratssitzung befasst sich auch mit Innenstadtentwicklung
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Rathaus Winterberg
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Ratssitzung befasst sich auch mit Innenstadtentwicklung

Winterberger Innenstadt soll weiterentwickelt werden

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In der heutigen Ratssitzung in Winterberg geht es auch um die weitere Entwicklung der Innenstadt. Geplant sind zwei eigenständige Konzepte für die Fördergebiete „Ursulinenquartier" und „Innenstadt", wobei das Ursulinenquartier Vorrang hat. Ein Förderantrag soll nun vorbereitet werden. In der Vergangenheit wurden in Winterberg unter anderem die „Neue Mitte Niedersfeld", die Umgestaltung des Aktiv- und Vitalparks sowie ein Hof- und Fassadenprogramm umgesetzt. Diese Maßnahmen haben dazu beigetragen, öffentliche Räume aufzuwerten, neue Aufenthalts- und Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen, städtebauliche Missstände zu beseitigen und private Investitionen in den Gebäudebestand anzustoßen.

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Fördergebiet „Ursulinenquartier"

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Verwaltungsintern bestehen seit längerer Zeit Überlegungen, den Bereich des Gymnasiums in die Städtebauförderung einzubeziehen. Ziel ist es, das Umfeld des Schulcampus zu einem generationenübergreifenden Quartierstreffpunkt weiterzuentwickeln. Der Bereich soll nicht ausschließlich schulischen Zwecken dienen, sondern auch der Bevölkerung offenstehen und verschiedene Alters- und Nutzergruppen zusammenführen.

Die Entwicklung bietet die Möglichkeit, vorhandene öffentliche und soziale Einrichtungen räumlich und funktional stärker zu verknüpfen. Durch qualitätsvolle Gestaltung der Freiflächen und ergänzende bauliche Maßnahmen soll ein attraktiver Ort für Begegnung, Aufenthalt, Bewegung und Kommunikation entstehen. Ursulinenquartier: Antragstellung 2027, Umsetzung 2028 und 2029, anschließende Abrechnung gegenüber dem Fördermittelgeber.

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Fördergebiet „Innenstadt"

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Für die Innenstadt ist ein umfassenderes Maßnahmenpaket vorgesehen. Räumliche Schwerpunkte liegen im Bereich des Marktplatzes, des Waltenbergs, der Hauptstraße und des Bahnhofs.

Ziel ist es, die Innenstadt in ihrer Funktion als zentraler Versorgungs-, Aufenthalts- und Begegnungsbereich langfristig zu stärken und an künftige Anforderungen anzupassen. Dazu sollen öffentliche Räume aufgewertet, funktionale und gestalterische Defizite behoben und die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Zugleich sollen Erreichbarkeit, Nutzungsvielfalt und Attraktivität für Einwohnerinnen und Einwohner, Gäste, Gewerbetreibende sowie Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer gesichert und weiterentwickelt werden.

Innenstadt: Antragstellung voraussichtlich 2028, spätestens 2029; Umsetzung ab 2029/2030.

Wann der Förderantrag für die Innenstadtmaßnahme konkret gestellt werden kann, hängt vom Fortgang der weiteren Planungen sowie von den verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen ab.

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