Rat Schmallenberg entscheidet über Bürgerbegehren

Das Bürgerbegehren zu einer Einbahnstraßenregelung in der Schmallenberger Altstadt enthält formale und inhaltliche Fehler, hat die Vorprüfung durch Anwälte ergeben

© Stadt Schmallenberg

Ein Bürgerbegehren für ein Einbahnstraßensystem in der Schmallenberger Altstadt ist unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt die von der Stadt Schmallenberg beauftragte Anwaltsozietät Wolter/Hoppenberg. Neben formalen Fehlern soll der Antrag auf das Bürgerbegehren nach Ansicht der Anwälte auch inhaltliche Fehler enthalten. Deshalb sollte der Rat Schmallenberg heute Abend entscheiden, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist, so das Fazit.

Der Initiator des Bürgerbegehrens verspricht sich von einer neuen Verkehrsregelung in der Altstadt mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer und weniger Belastungen durch den Verkehr. Dafür möchte Hans-Georg Schenk in Schmallenberg die Ost- und Weststraße zu Einbahnstraßen machen. Auf der wegfallenden Gegenverkehrsspur würde ein Fahrradweg ermöglicht, so der Vorschlag.

Ein Mobilitätsgutachten des Dortmunder Büros Planersocietät hatte diese Möglichkeiten schon vor ein paar Jahren im Auftrag der Stadt Schmallenberg geprüft und einige Argumente gegen diese Regelung gefunden.

Anwohner sollen beteiligt werden

Bei der Beratung über mögliche Maßnahmen zur Beruhigung der Verkehrssituation in der Schmallenberger Altstadt sollten insbesondere die Anlieger (Bewohner, Einzelhandel, Praxen etc.) der Ost- und Weststraße sowie der Querstraßen beteiligt werden, hatte die Schmallenberger Stadtverwaltung vorgeschlagen. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Oststraße auf 30 km/h könnte grundsätzlich mit einer zeitlichen Beschränkung versehen werden.

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