Raserprozess: kein Urteil

Im Raserprozess fordert die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen


© Radio Sauerland

Im Raserprozess vor dem Landgericht Arnsberg hat es heute immer noch kein Urteil gegeben. Die Verteidiger der angeklagten Autofahrer sahen sich außerstande ihre Plädoyers zu halten. Jetzt hat das Gericht noch zwei weitere Verhandlungstage festgelegt. Am 20.Januar oder 5.Februar soll jetzt ein Urteil fallen.

Die Staatsanwaltschaft hat am Vormittag ihr Plädoyer gehalten. Für den angeklagten Porschefahrer fordert sie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 200 Euro. Darüber hinaus soll dem Mann der Führerschein entzogen werden. Innerhalb der nächsten fünf Jahre soll er auch keine neue Fahrerlaubnis bekommen.

Für den Audifahrer fordert die Staatsanwaltschaft u.a. wegen des wiederholten Fahrens unter Alkohol eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Er sei durch seinen Fahrfehler hauptverantwortlich für den Unfall. Wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, soll auch er seine Fahrerlaubnis in den kommenden fünf Jahren nicht wiederbekommen

Die Nebenklage fordert für beide Angeklagte noch höhere Freiheitsstrafen.

Verkehrsunfall im August 2018 bei Sundern-Hövel

Der angeklagte Audifahrer soll sich im August 2018 mit dem Porschefahrer ein Autorennen geliefert haben. Dabei prallte der Audifahrer mit einem entgegenkommenden Auto zusammen. Bei dem Unfall starb eine Frau, vier Fahrzeuginsassen wurden schwer verletzt. Das Verfahren gegen die beiden mutmaßlichen Raser zieht sich mittlerweile schon über neunzehn Prozesstage hin.


skyline