Quarantäne-Maßnahmen sorgen für hohe Kosten

Mindestens eine halbe Million Euro an Corona-Entschädigungen für Arbeitnehmer und Selbstständige werden im Hochsauerlandkreis ausgezahlt.

Corona Virus Bluttest
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Das schätzt der der für uns zuständige Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der LWL hat bislang rund 570 Entschädigungs-Anträge aus dem HSK bekommen. Entschädigt wird zum Beispiel der Verdienstausfall, wenn man in Quarantäne muss. In diesem Fall wird bei zwei Wochen Corona-Quarantäne der komplette Verdienst entschädigt. Erst ab der siebten Woche in Quarantäne würde die Entschädigung auf die Höhe des Krankengelds reduziert.

Entschädigungen bei Schulschließungen

Wenn Eltern wegen Kita- oder Schulschließungen für die Kinderbetreuung zuhause bleiben müssen, gibt es ebenfalls eine Entschädigung. Sie beträgt allerdings nur 67 Prozent des normalen Nettoeinkommens und ist somit vergleichbar mit dem Kurzarbeitergeld. Eltern, die das Kind gemeinsam betreuen, können die Entschädigung bis zu zehn Wochen lang erhalten. Alleinerziehende werden bis zu 20 Wochen lang entschädigt.

Antrag über Arbeitgeber

Für Arbeitnehmer läuft die Entschädigung unkompliziert: Sie erhalten das Geld als Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und dieser kann es sich über den für uns zuständigen Landschaftsverband Westfalen-Lippe zurückholen. Selbstständige müssen die Entschädigung natürlich auch selbst beantragen. Der Antrag läuft über ein zentrales Onlineformular des Bundesinnenministeriums.

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