Prozess um Würgattacke

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Vor dem Landgericht Arnsberg geht es heute um den Fall eines Winterbergers. Er war im vergangenen Jahr von den Arnsberger Richtern in einer Psychiatrie untergebracht worden. Der 40-Jährige leidet unter psychischen Problemen und hatte im Januar letzten Jahres seinen Vater gewürgt, weil er sich von ihm bedroht fühlte. Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Landgerichts jetzt teilweise aufgehoben. Bei der Verhandlung heute geht es um die sogenannte Gefahrenprognose. Das heißt, die Richter müssen entscheiden, inwieweit der Mann gefährlich ist.

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