Prozess Jugendamtsmitarbeiterin

Landgericht Arnsberg verhängt Geldstrafe gegen die 31-Jährige.


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Im Berufungsprozess gegen eine Mitarbeiterin des HSK-Jugendamtes ist gestern am Landgericht Arnsberg das Urteil gefällt worden. Die 31-Jährige wurde wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 70€ verurteilt. Die Frau fordert aber trotzdem noch einen Freispruch. Deshalb will sie auf jeden Fall Revision einlegen, kündigte ihr Anwalt an.

Jugendamtsmitarbeiterin will vollständige Rehabilitierung

Das Medebacher Amtsgericht hatte der Mitarbeiterin des Jugendamtes eine Mitschuld am Hungertod eines zweijährigen Jungen gegeben. Sie wurde dort zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der kleine Anakin war am 24.Feburar 2014 gestorben. Ursache: "Extreme Unterversorgung". Nach diesem Urteil des Amtsgerichts wäre die Jugendamtsmitarbeiterin vorbestraft gewesen. Das Urteil des Arnsberger Landgerichts ist nun milder ausgefallen. Bei der Geldstrafe von insgesamt 3500€ ist die Frau nicht vorbestraft. Trotzdem will die 31-Jährige die vollständige Rehabilitierung und schnellstmöglich Revision einlegen, sagte der Anwalt im Gespräch mit Radio Sauerland. Es bedürfe einer endgültigen Klärung zwischen Jugendhilfe und Strafbarkeit des dienstlichen Verhaltens.

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