
Gestern am frühen Nachmittag ist der Polizei in Brilon-Altenbüren ein Auto aufgefallen, weil das Kfz-Kennzeichen nur schlecht lesbar war. Die Beamten haben den Wagen angehalten und kontrolliert. Dabei fiel der Polizei sofort ein Butterflymesser auf, das in der Mittelkonsole lag. An dem Messer waren weiße Anhaftungen erkennbar. Im Fahrzeug des 27-jährigen Autofahrers fanden die Beamten ein verschreibungspflichtiges Opioid und kleine Transportdosen mit weißen Anhaftungen. Der Autofahrer räumte ein, dass es sich bei den Rückständen um Amphetamine handelte. Ihn erwarten nun Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Fahrerflucht unter Drogen nach Verkehrsunfall in Neheim
Gestern Mittag ist in Neheim ein Verkehrsunfall passiert. Der Unfall-Fahrer stand unter Drogen. Nach Angaben der Polizei ist der 21-jährige Mann aus Arnsberg mit seinem Auto auf der Langen Wende unterwegs gewesen und in die Straße Dicke Hecke abgebogen. Dort musste ein Lkw rangieren. Der Autofahrer setzte deshalb zurück und touchierte ein am Fahrbahnrand geparktes Auto. Der Arnsberger hinterließ einen Zettel mit seiner Telefonnummer am beschädigten Fahrzeug. Die eingesetzten Polizisten kontaktierten den jungen Mann. Er kam daraufhin zur Unfallstelle zurück. Im Rahmen der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise darauf, dass der Arnsberger unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, als er den Verkehrsunfall verursachte. Die Polizisten brachten den 21-Jährigen anschließend zur Polizeiwache. Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein beschlagnahmt. Gegen den jungen Mann aus Arnsberg wird nun wegen Straßenverkehrsgefährdung und Verkehrsunfallflucht ermittelt.
Einen Zettel zu hinterlassen reicht nicht
Wer einen Verkehrsunfall verursacht und lediglich einen Zettel mit möglichen Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug hinterlässt, begeht eine Unfallflucht, so die Polizei. Das Gesetz ist eindeutig. Jeder Fahrer, der in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, die Verpflichtung hat, dem anderen Unfallbeteiligten durch seine persönliche Anwesenheit die Feststellungen seiner Personalien sowie die Angabe, dass man an dem Verkehrsunfall beteiligt war, zu ermöglichen. Ein Zettel garantiert keine vollständige Identifizierung und ist demnach genauso strafbar, wie alle anderen Fälle von Unfallflucht.