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 Pkw steht quer auf der Hauptstraße - Atemalkoholwert entspricht rechnerisch mehr als vier Promille
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Pkw steht quer auf der Hauptstraße - Atemalkoholwert entspricht rechnerisch mehr als vier Promille

Eslohe (ots) -

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In der Nacht zu Donnerstag, den 27.08.2026, trafen Polizeibeamte in Eslohe auf einen erheblich alkoholisierten Autofahrer. Sein Wagen stand quer auf der Hauptstraße. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,03 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft. Dies entspricht rechnerisch einer Blutalkoholkonzentration von mehr als vier Promille.

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Eine Zeugin war gegen 03:25 Uhr in Richtung Bremke unterwegs, als sie den quer auf der Fahrbahn stehenden Pkw bemerkte. Auf dem Fahrersitz saß ein Mann, der sich allein im Fahrzeug befand. Da die Zeugin ihn bei der Ansprache kaum verstehen konnte, verständigte sie die Polizei.

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Beim Eintreffen der Beamten saß der Mann, ein 42-Jähriger aus Eslohe, weiterhin auf dem Fahrersitz und hielt den Fahrzeugschlüssel in der Hand. Die Motorhaube des Autos war noch warm. Zudem fanden die Einsatzkräfte im Bereich unterhalb des Lenkrads eine kleine Wodkaflasche. Nach bisherigen Erkenntnissen besteht daher der Verdacht, dass der Mann den Wagen zuvor unter erheblichem Alkoholeinfluss geführt hatte. Die Ermittlungen dauern an.

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Auf der Polizeiwache Meschede entnahm ein Arzt dem Beschuldigten Blutproben. Deren Untersuchung soll die genaue Blutalkoholkonzentration bestimmen. Die Beamten beschlagnahmten den Führerschein. Der Mann bleibt bis zur Ausnüchterung im Polizeigewahrsam. Den Pkw schoben die Einsatzkräfte an den Fahrbahnrand, sodass von ihm keine weitere Verkehrsbehinderung ausging.

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Alkohol und Straßenverkehr

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Eine Blutalkoholkonzentration von mehr als vier Promille kann lebensgefährlich sein. Unabhängig von gesetzlichen Grenzwerten gilt: Wer Alkohol trinkt, fährt nicht. Bereits geringe Mengen beeinträchtigen Wahrnehmung, Reaktionsvermögen und Urteilsfähigkeit.

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Die Polizei rät:

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Klären Sie schon vor dem ersten Getränk, wie Sie sicher nach Hause kommen. Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder lassen Sie sich von einer nüchternen Person fahren. Steigen Sie niemals zu einer alkoholisierten Fahrerin oder einem alkoholisierten Fahrer ins Auto. Hindern Sie erkennbar alkoholisierte Personen möglichst daran, sich ans Steuer zu setzen. Verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei, wenn eine alkoholisierte Person losfährt oder eine unmittelbare Gefahr für andere besteht.

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Das umsichtige Verhalten der Zeugin hat in diesem Fall möglicherweise Schlimmeres verhindert. Wer verdächtige Beobachtungen macht, sollte nicht zögern, die Polizei zu informieren.

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Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

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Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis Benedikt Teutenberg Telefon: 0291-9020-1140 E-Mail: Pressestelle.Hochsauerlandkreis@polizei.nrw.de https://hochsauerlandkreis.polizei.nrw/

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