Ordnungsämter im Sauerland kontrollieren an Karneval

Auch an Karneval ist nicht alles erlaubt: Ordnungsämter überwachen Jugendschutz

An Karneval haben die Teams des Ordnungsamtes in Arnsberg auch den Jugendschutz im Blick. Alkoholkonsum sei zwar nicht strafbar, so die Stadt. Im Sinne der Fürsorge und Aufklärung werden Getränke aber gegebenenfalls eingezogen und und Ansprachen gehalten. An Weiberfastnacht treffen sich Schülerinnen und Schüler traditionell auf dem Steinweg. Dort herrscht auch in diesem Jahr ein Verbot von Glasflaschen. Im vergangenen Jahr sind die Kontrollen an den Karneval-Hotspots aus Sicht des Arnsberger Ordnungsamtes ruhig verlaufen.

Kontrollkäufe von Alkohol und Tabak

Alkohol und Tabak an Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren zu verkaufen ist verboten. Ob sich die Supermärkte ans Jugendschutzgesetz halten, kontrollieren die Ordnungsämter in Arnsberg und Warstein regelmäßig durch Testkäufe. Dabei stellten beide Städte zuletzt jeweils zwei Verstöße fest. Die Verkaufsstellen müssen ein Bußgeld zahlen. Gemeinsam auf den Jugendschutz achten, aufklären und sensibilisieren, das war das Ziel der durchgeführten Kontrollen. "Gerade im Vorfeld der Karnevalsfeierlichkeiten sollen Verkaufsstellen, wie auch alle Erwachsenen noch einmal sensibilisiert werden, Alkohol und Tabakwaren nicht an Minderjährige abzugeben", so Thimo Roderfeld vom Ordnungsamt Warstein.

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