
Oberverwaltungsgericht stoppt Windrad-Bau in Sundern
Vorbescheide vom Hochsauerlandkreis für den Bau von Windrädern in Endorf, Altenhellefeld und Meinkenbracht sind ohne Umweltverträglichkeitsprüfung rechtswidrig, entscheidet das Oberverwaltungsgericht.
Veröffentlicht: Dienstag, 24.02.2026 05:30
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat gestern drei geplante Windräder in Sundern gestoppt. Die Anlagen sollten in Endorf, Altenhellefeld und Meinkenbracht gebaut werden – außerhalb der vorgesehenen Windenergie-Flächen. Die Stadt Sundern hatte dagegen geklagt. Das Gericht hat entschieden: Ohne Umweltverträglichkeitsprüfung dürfen die Windräder nicht gebaut werden.
Der Hochsauerlandkreis hatte im Vorfeld positive Vorbescheide erteilt.
Noch ist offen, ob die Umweltverträglichkeitsprüfung nachgeholt werden kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sundern stark vom Windkraftsausbau betroffen
Sunderns Bürgermeisterin Jacqueline Bila hatte vor Gericht erklärt, dass Sundern mit einem Flächenanteil von nahezu acht Prozent bereits zu den stark in Anspruch genommenen Kommunen beim Ausbau der Windenergie gehört. Außerhalb der klar definierten Windenergiebereiche solle es keinen zusätzlichen Ausbau geben. Nur wenn die Entwicklung verlässlich gesteuert und auf die vorgesehenen Flächen konzentriert werde, könne die notwendige Akzeptanz für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Sundern erhalten bleiben. Anhand von Kartenmaterial machte Bürgermeisterin Bila in der mündlichen Verhandlung deutlich, welche konkreten Auswirkungen die drei Anlagen für einzelne Ortschaften hätten. Ausgerechnet diese Standorte könnten in bestimmten Ortslagen zu einer nahezu vollständigen Umzingelung führen.