NRW: Strengere Corona-Regeln ab dem 1. Oktober

Der Anstieg der Infektionszahlen in den vergangenen Wochen hat Folgen: Die Corona-Regeln werden strenger. Dabei geht es unter anderem um die Regeln für Feiern und Parties.

Armin Laschet
© Land NRW

Zum Thema Feiern und Parties hat es am Dienstagabend (29. September) zahlreiche Einigungen zu Corona-Schutzmaßnahmen zwischen Bund und Ländern gegeben. Wenn gefeiert wird, so haben es Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten vereinbart, soll der Spaß auch irgendwann aufhören. Immer dann, wenn die Infektionszahlen steigen. Bisher durften in Nordrhein-Westfalen bei Hochzeiten zum Beispiel bis zu 150 Gäste zusammenkommen. Nun gilt folgendes: Wer in einem Restaurant mit mehr als 50 Gästen eine private Feier organisiert (Hochzeit, Geburtstag, etc.) muss das mindestens drei Werktage vorher beim Ordnungsamt anmelden. Für die Party muss eine Gästeliste geführt werden. Außerdem muss eine bestimmte Person angegeben werden, die für die gesamte Veranstaltung die Verantwortung trägt. Grundsätzlich dürfen an solchen Feiern aber weiterhin bis zu 150 Personen teilnehmen

Im privaten Bereich gibt es bisweilen keine offizielle Beschränkung. Dafür aber eine eindringliche Empfehlung, sich auf maximal 25 - schlimmstenfalls sogar zehn Gäste - zu beschränken. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) betonte, dass diese Verschärfung nicht ab sofort überall und automatisch gilt, sondern erst dann wenn die Zahl der Neuinfektionen von 35 pro 100.000 Einwohner überschritten wird. Bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, das gilt zum Beispiel für Hamm, gelten die verschärften Regeln. Diese sollen aber auch nur in der betroffenen Stadt beziehungsweise dem Landkreis durchgesetzt werden. 

Neues Bußgeld für "Donald Duck"

Es ist auch ein neues Bußgeld beschlossen worden - von mindestens 250 Euro. Diese Summe ist immer dann fällig, wenn sich jemand in einem Restaurant oder in der Kneipe mit einem falschen Namen einträgt. Beliebt sind “Donald Duck” oder “Superman”. Wenn es nach dem Bund geht, dann muss der Wirt das Bußgeld zahlen. Weil auch der Betreiber einer Gaststätte oder eines Restaurants Verantwortung trägt, sagt Kanzlerin Merkel. Die Landesregierung hat festgelegt, dass 250 Euro Bußgeld nun für falsche Angaben fällig werden - diese Personen müssen es auch selbst bezahlen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann kündigte an, dass es Kontrollen geben werde.

Weihnachtsmärkte unter Auflagen - Sonntags dürfen Geschäfte öffnen

Außerdem verkündete Laumann einen Tag vor Ablauf der alten Coronaschutzverordnung (30. September), dass es weitere Maßnahmen gebe, die in der neuen Verordnung vom 1. Oktober an geben werde:

  • In der Adventszeit dürfen Geschäfte in NRW sonntags von 13 bis 18 Uhr öffnen. Damit solle das Gedränge in Fußgängerzonen an den Adventssamstagen entzerrt werden, so Laumann. Es handele sich um eine einmalige Maßnahme in der Corona-Pandemie. Das Land wolle damit nicht den Sonntagsschutz aushöhlen. „Ich hoffe, dass das nicht vor Gericht kommt“, sagte Laumann
  • Weihnachtsmärkte werden durch die neue Coronaschutz-Verordnung unter Auflagen erlaubt. Voraussetzungen sind eine Zugangssteuerung, ein Hygienekonzept und Namenslisten für Stehtische etwa an Glühweinständen. Es gibt keine durchgehende Maskenpflicht. An Ständen müssen Verkäufer und Kunden zwar eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. In den Gängen zwischen den Marktständen ist eine Maske dagegen „nicht zwingend“. 
  • Entgegen einiger Forderungen soll es in NRW keine generellen Alkoholverbote geben. NRW-Gesundheitsminister Laumann sagt, er könne sich das - wenn überhaupt - nur vorstellen, falls die Ursache für ansteigende Zahlen überhaupt nicht klar sei.  „Wenn sich vier Doppelkopf-Freunde in der Kneipe treffen, warum sollen sie dann kein Bier dazu trinken, wenn der Wirt danach die Gläser bei 60 Grad spült?“.
  • In NRW ist keine Maskenpflicht am Arbeitsplatz in Büros und Behörden geplant. Er sehe keinen Anlass dafür, dass es in NRW wie in Berlin allgemeine Regelungen über alle Behörden und Büros hinweg geben müsste, sagte Laumann. Corona-Infektionen am Arbeitsplatz machten nur rund sechs Prozent aller Infektionen aus.
  • Sobald es möglich ist, will der NRW-Gesundheitsminister Schnelltests einsetzen. Mit ihnen kann innerhalb einer halben Stunde ermittelt werden, ob jemand infiziert ist oder nicht. Laumann will bis Anfang November die Details klären und darüber informieren. Er rechne damit, dass die Krankenkassen die Kosten für die Schnell-Tests tragen, sagte er in Düsseldorf.


Autor: José Narciandi mit dpa

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