Neuerung bei Berufskollegs im Sauerland

Ab dem kommenden Schuljahr dürfen Berufskollegs auf Distanz unterrichten

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Für viele Schüler der Berufskollegs im Sauerland ist es eine gute Nachricht. Eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung soll Distanzunterricht an nordrhein-westfälischen Berufskollegs als reguläre Möglichkeit neben dem Präsenzunterricht verankern. Das bedeutet für Schüler, die entfernt von den Kollegstandorten in Arnsberg, Neheim-Hüsten, Olsberg, Meschede oder Bestwig wohnen, weniger Fahraufwand. Während der Corona-Pandemie wurde das Lernen auf Distanz bereits praktiziert und auch wenn, wie in der letzten Woche ein Wintereinbruch für Chaos auf den Straßen sorgt, kann digital unterrichtet werden. Auch einen Schulversuch gab es dazu schon im HSK. Die neue Vorschrift soll nach Beratungen im Landtag zum Schuljahr 2024/25 in Kraft treten.

Pläne werden begrüßt

Der Schulleiter des Berufskollegs am Berliner Platz in Neheim-Hüsten begrüßt die Pläne ausdrücklich. Man müsse allerdings differenzieren. Für Schüler in der Ausbildungsvorbereitung sei Distanzunterricht beispielsweise weniger geeignet als für Fachklassen vor der Prüfung. Auch für lernschwache oder verhaltensauffällige Schüler sei er weniger geeignet. Für sie sei Präsenzunterricht wichtig. Schüler die Abend- oder Wochenendkurse belegen, könnten besonders von der neuen Regelung profitieren.

Schulversuch

An Sauerländer Berufskollegs wurden Azubis schon länger auch digital unterrichtet. Im Rahmen des landesweiten Schulversuchs „Die berufliche Bildung fit für die Zukunft machen – Berufskollegs regional weiterentwickeln“ absolvierten z.B. angehende Frisöre ihre schulische Ausbildung zum großen Teil digitalisiert. Auch Fortbildungen der Kosmetikindustrie werden zumeist digital oder in hybriden Formaten angeboten, heißt es.

Betriebe profitierten von der digitalen Kompetenz der Schüler

Die Betriebe profitierten davon, wenn die Auszubildenden von Anfang an in Sachen Digitalisierung gut aufgestellt sind, so die Berufskollegs. Ohne Grundkenntnisse der Anwendung fachspezifischer Programme, aber auch ohne grundlegende Kompetenzen bei einfachen digitalen Anwendungen seien künftige Bewerbungen nicht denkbar.

Viele Ausbildungsberufe könnten in ländlichen Regionen sonst nicht mehr angeboten werden, weil die Klassen schlichtweg zu klein wären. Die derzeitige Rechtslage verlangt an jedem Standort eine Mindestgröße von 16 Auszubildenden für die Bildung einer Klasse.

Eine Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht in synchroner und digitaler Form ist bislang nur auf Grundlage von Einzelerlassen möglich gewesen. Nun soll Distanzunterricht erstmals in einer schulischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung verankert werden.

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