
Neuer Windpark auf dem Heidkopf: Klagen abgewiesen
In Nähe zu den Bruchhauser Steinen sollen vier Windräder entstehen. Dagegen hatten der Verein für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerlandkreis und ein weiterer Kläger geklagt. Die Klagen wurden vom Oberverwaltungsgericht Münster abgewiesen.
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Die vier etwa 200 Meter hohen Windkraftanlagen sollen auf dem Olsberger Heidkopf, nördlich von Assinghausen bzw. nordwestlich von Bruchhausen, errichtet werden. Der Verein Umwelt- und Naturschutz Hochsauerlandkreis hat gegen das Vorhaben Klage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen den Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde eingereicht. Die Klage wurde am frühen Nachmittag von den Richtern am Oberverwaltungsgericht abgewiesen. Es wurden kein Recht beim Genehmigungsverfahren verletzt, so das Urteil. Der Verein für Umwelt- und Naturschutz hatte die Planungen für den neuen Windpark auf dem Heidkopf aus gleich mehreren Gründen bemängelt. Einer der Gründe ist eine mögliche Verschlechterung des Landschaftsbildes rund um die Bruchhauser Steine. Andererseits sieht der Klägerverein auch den Artenschutz durch die neuen Anlagen gefährdet. Dabei ging es den Naturschützern vor allem um die Fledermaus und den Wespenbussard.
Weiterer Kläger gegen Windpark auf dem Heidkopf
Nicht nur der Verein für Umwelt- und Naturschutz hat gegen die vier neuen Windräder geklagt, sondern auch ein einzelner Kläger. Dieser besitzt ein Jagdhaus in unmittelbarer Nähe zur geplanten vierten Windkraftanlage. Der Kläger befürchtet durch das neue Windrad mögliche optische und akustische Beeinträchtigungen an seinem Jagdhaus, das laut ihm auch für Wohnzwecke genehmigt wurde. Genau das sahen die Richter in Münster aber anders. Für das Jagdhaus liegt laut Urteilsbegründung kein Wohnzweck vor. Deswegen fallen auch Einwände bezüglich Lärm und Optik nicht ins Gewicht, so die Richter.
Ganz entschieden ist der Rechtsstreit aber noch nicht. Theoretisch könnten sich die Kläger an die nächste Instanz, sprich das Bundesverwaltungsgericht wenden.