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Neuer Bauabschnitt auf der B7 in Marsberg
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Neuer Bauabschnitt auf der B7 in Marsberg

Sanierung B7 in Marsberg: Ab heute ist ein anderer Abschnitt vollgesperrt

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Seit dem 11. September ist die B7 in Marsberg wegen der Sanierung in der Ortsdurchfahrt bereits vollgesperrt. Jetzt geht die Großbaustelle in die nächste Bauphase. Ab heute wird der Abschnitt zwischen Marktkauf und der Jet-Tankstelle unter Vollsperrung saniert, teilt Straßen.NRW mit. Für Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet das weiter Umwege - Geschäfte entlang der Strecke bleiben aber erreichbar. Die Vollsperrung der Bundesstraße in Marsberg soll noch mindestens bis zum Ende dieses Jahres dauern. Nach dem Abschnitt zwischen Marktkauf und Jet-Tankstelle folgen laut Straßen.NRW noch die Asphaltarbeiten von der Jet-Tankstelle bis zur Rettungswache. Zum Schluss wird der Bereich von der Aral-Tankstelle bis zur Einmündung Albast saniert. Von welcher Seite komme ich zu den Geschäften?

Entscheidend für Kundinnen und Kunden ist, von welcher Seite sie anfahren:

Marktkauf ist aus Richtung Brilon erreichbar.

Autohaus Bunse, Jet-Tankstelle, Spielhalle mit Burger King, Fressnapf und Jysk sind aus Richtung Westheim erreichbar.

Auch die Anlieger und übrigen Betriebe entlang der Strecke können laut Straßen.NRW weiterhin angefahren werden - jeweils aus mindestens einer Richtung. Wer ein Ziel direkt an der Baustelle hat, sollte vor der Fahrt prüfen, auf welcher Seite der Sperrung es liegt.

Die Kreuzung Dütlingstalweg/Wilhelm-Otto-Straße wird wieder für den Verkehr freigegeben. Die Ampel soll allerdings voraussichtlich erst Ende Oktober vollständig in Betrieb sein. Am Montag kann es außerdem kurzzeitig zu Behinderungen kommen, während die Absperrungen für die neue Bauphase umgebaut werden.

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Umleitung bleibt bestehen

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Für den überörtlichen Verkehr bleibt die großräumige Umleitung in beide Richtungen bestehen. Sie führt über die L870 durch Giershagen bis zum Kreuzungspunkt L870/L549 nach Marsberg.

Auf innerstädtischen Ausweichstrecken, insbesondere dem Gansauweg, gilt weiterhin ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Busse und Lieferverkehr sind davon ausgenommen. Das Verbot soll die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Straßen vor zusätzlichem Schwerverkehr schützen.

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