Neue App für Probleme bei Flügen

NRW-Verbraucherzentrale will mit neuer App "Flugärger" bei verspäteten und ausgefallenen Flügen helfen.

Die NRW-Verbraucherzentrale hat die App "Flugärger" entwickelt. Sie soll Passagieren unkompliziert dabei helfen, an Schadensersatz für ausgefallene und verspätete Flüge zu kommen. Die App wurde am Montag (7.10.19) in Düsseldorf von Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der NRW-Verbraucherzentrale, und NRW-Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser vorgestellt.

Wo kann ich die App finden?

Die App "Flugärger" kann in den App-Stores für Android und iOS kostenlos runtergeladen werden.

Bettina Grönewald (li.) von der Landespressekonferenz, NRW-Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser (mi.) und der Vorstand der NRW-Verbraucherzentrale, Wolfgang Schuldzinski (re.) ©
Bettina Grönewald (li.) von der Landespressekonferenz, NRW-Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser (mi.) und der Vorstand der NRW-Verbraucherzentrale, Wolfgang Schuldzinski (re.)
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Wie funktioniert die App?

Die App ist für drei Fälle ausgelegt: verspätete Flüge, annullierte Flüge und verpasste Anschlussflüge (aufgrund einer Flugverspätung). Die Daten für Flüge von und zu deutschen Flughäfen können eingetragen werden. Die App prüft Entschädigungsansprüche und erstellt danach automatisch eine Mail beziehungsweise einen Brief für die entsprechende Airline.


Bekomme ich mit der App ganz sicher eine Entschädigung für meinen verspäteten oder ausgefallenen Flug?

Nein. Die Airline kann die Entschädigungszahlung zurückweisen. Dann kann der Fluggast über die App noch eine der beiden Schlichtungsstellen einschalten: Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) oder die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz

Gibt es noch andere Möglichkeiten an meine Entschädigungszahlung zu kommen?

Es gibt eine Reihe von kommerziellen Apps, die Druck auf Airlines machen, Entschädigung zu zahlen. Die App-Betreiber muss man aber als Fluggast an der gezahlten Entschädigung beteiligen. Darüber hinaus kann man sich für rund 20 bis 50 Euro direkt bei der Verbraucherzentrale beraten oder sogar juristisch von ihr vertreten lassen.

Wann muss eine Airline eine Entschädigung zahlen?

Laut EU-Fluggastrechte-Verordnung muss die Fluggesellschaft dann zahlen, wenn sie selbst für mehr als dreistündige Verspätungen oder kurzfristige Annullierungen verantwortlich ist. In diesen Fällen gibt es einen Anspruch auf 250 bis 600 Euro – unabhängig vom Ticketpreis. Auch zusätzliche Ausgaben wie Verpflegung am Flughafen oder Hotelzimmer können Fluggäste auch zurückverlangen. Höhere Gewalt wie zum Beispiel schlechte Wetterverhältnisse ist kein Grund für eine Entschädigung.

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