
In der Wohnung der Neheimer Obdachlosenunterkunft hat der 61-jährige Mitbewohner des Verstorbenen am Sonntag Vormittag den Notruf gewählt. Er hatte den Beamten gemeldet, dass sein Mitbewohner verstorben sei. Sowohl die Notärztin vor Ort und die Polizisten stellten bei der Leiche allerdings Würgemerkmale am Hals fest. Deswegen wird ein Fremdschulden Stand jetzt noch nicht ausgeschlossen, so Annika Berg von der Arnsberger Staatsanwaltschaft. Würgemale am Hals deuten oft auf einen Erstickungstod hin. Dieser weißt nochmal mehrere Merkmale wie Einblutungen in den Augen auf. "Diese konnten aber nicht bei der Leiche festgestellt werden", so Berg. Eine Obduktion am Vormittag soll jetzt klären, ob der Mann durch Fremdeinwirkung zu Tode gekommen ist. Der 61-jährige Mitbewohner des Verstorbenen befindet sich aktuell in Polizeigewahrsam. "Deswegen soll die Obduktion jetzt schnell klären, ob der Mann wirklich für den Tod seines Mitbewohners verantwortlich sein könnte", so Annika Berg weiter.