
Wenn der Nachwuchs krank wird, ist die Betreuung zwischen den Eltern im Hochsauerlandkreis ungleich verteilt. Laut einer Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK für das Jahr 2025 beantragten Frauen 70 Prozent aller Kinderkrankentage, während männliche Mitglieder nur auf 30 Prozent kamen. Damit liegt der HSK etwas über dem bundesweiten Schnitt. Insgesamt verzeichnete die Krankenkasse im Kreisgebiet im vergangenen Jahr knapp 3.000 Fälle, in denen das Kinderkrankengeld in Anspruch genommen wurde.
Rechtsanspruch gilt für beide Elternteile
Die Zahlen machen laut AOK deutlich, dass die Betreuungsarbeit in den Familien weiterhin stark von Frauen übernommen wird. Das Kinderkrankengeld soll sicherstellen, dass Eltern und Alleinerziehende ihre kranken Kinder zu Hause pflegen können, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Rechtlich steht der Anspruch auf diese Tage jedem gesetzlich versicherten Elternteil gleichermaßen zu, sodass Familien frei entscheiden könnten, wer beim Kind bleibt.
Attest vorausgesetzt
Die Inanspruchnahme der Kinderkrankentage setzt ein ärztliches Attest voraus. Wenn der Arbeitgeber das Gehalt während der Freistellung nicht weiterzahlt, springt die gesetzliche Krankenkasse ein und übernimmt einen Großteil des Ausfalls.
90 Prozent Lohn wird teilweise fortgezahlt
Bei einem Kinderkrankentag gibt es für Eltern keine volle Lohnfortzahlung wie bei einer eigenen Krankmeldung, sondern es kommt vom ersten Tag an zu finanziellen Einbußen. Die Krankenkassen zahlen regulär 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Gehalts, wobei der Betrag auf gut 135 Euro brutto pro Tag gedeckelt ist. Von diesem Krankengeld werden zudem noch die üblichen Sozialabgaben für Rente, Pflege und Arbeitslosigkeit abgezogen.
Wie viele Kinderkrankentage stehen Eltern zu?
Bei einem Kind hat jedes Elternteil Anspruch auf 15 Arbeitstage pro Jahr, bei Alleinerziehenden sind es 30 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch entsprechend.
Muss der Arbeitgeber mich für das kranke Kind freistellen?
Ja, die Pflege eines erkrankten Kindes ist ein triftiger Grund, dem Arbeitsplatz fernzubleiben. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden dafür zwingend freistellen.