Meschede: Windkraftprojekte geplant

Stadt Meschede will möglichen Windpark bei Freienohl nicht mehr zurückstellen lassen.

Die Stadt Meschede wird nicht weiter per Klage versuchen, eine Zurückstellung der Planungen für einen möglichen Windpark Freienohl-West zu erwirken, das hat sie heute mitgeteilt. Mit Blick auf den geplanten Windpark Remblinghausen-Süd soll die Stadtverwaltung dagegen eine Klage gegen den HSK gegen den abgelehnten Antrag auf Zurückstellung einlegen. Diese Entscheidungen hat jetzt mehrheitlich der Mescheder Stadtrat getroffen.

Hintergrund:

Das Klinikum Hochsauerland hat mit dem Projektierer des Windparks Freienohl-West eine Kaufoption vereinbart. Das Klinikum möchte den Windpark erwerben, um so „langfristig die Belieferung seiner Krankenhaus-Standorte im Hochsauerlandkreis mit Strom ergänzend abzusichern“, wie Werner Kemper, Sprecher der Geschäftsführung des Klinikums, den Ratsfraktionen mitteilte. Daher bitte das Klinikum Rat und Verwaltung in Meschede, Erwerb und Bau des Windparks zu unterstützen und von einer Klage abzusehen. Das wurde jetzt so entschieden, so die Stadt Meschede.

Gericht hat entschieden

2016 hatte ein Windkraft-Unternehmen den Bau der beiden Windparks beim HSK beantragt. Schon damals hatte die Stadt Meschede eine Zurückstellung beantragt. In der Zwischenzeit hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg den aktuellen städtischen Flächennutzungsplan wegen eines Formfehlers verworfen. Das Windkraft-Unternehmen änderte unterdessen auch seine Planungen. Nach Auffassung der städtischen Rechtsberatung handelt es deshalb um ein völlig neues Verfahren. Das hätte zur Folge, dass die Stadt Meschede erneut eine Zurückstellung beantragen darf – was der Stadtrat im Jahr 2021 mehrheitlich so beschlossen hat. Allerdings: Rechtsauffassung beim HSK ist es, dass hier ein bestehendes Verfahren fortgesetzt wird. Deshalb, so Klaus Wahle, Leiter des Fachbereichs Planung und Bauordnung, habe der HSK den städtischen Zurückstellungsantrag abgelehnt.


Das Oberverwaltungsgerichts Münster hatte entschieden, dass ein Zurückstellungsantrag der Stadt Meschede für den geplanten Windpark Vellinghausen/Kehren nicht rechtmäßig war. Die Stadt habe zum Zeitpunkt der Antragstellung „kein Sicherungsbedürfnis“ für ihre eigenen Planungen gehabt, heißt es. Zudem sei eine mögliche Klage in dieser Sache nicht eilbedürftig – das bedeutet, dass das OVG frühestens nach einem bis anderthalb Jahren ein Urteil fälle. Dann aber sei die Zurückstellung ohnehin abgelaufen.

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