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Meschede: E-Scooter-Kontrollen
© Ingo Otto/FUNKE Foto Services
E-Scooter
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Meschede: E-Scooter-Kontrollen

Polizei hat E-Scooter in der Mescheder Fußgängerzone kontrolliert. Viele Verwarngelder wurden erhoben und mehrere Strafanzeigen gefertigt.

Veröffentlicht: Freitag, 24.07.2026 07:01

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Die Polizei hat an zwei Tagen in dieser Woche gezielte E-Scooter-Kontrollen in der Mescheder Innenstadt durchgeführt. Schwerpunkt war die Fußgängerzone. Dort dürfen E-Scooter grundsätzlich nur dann gefahren werden, wenn dies durch eine entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist. Sonst ist nur das Schieben gestattet und dafür muss abgestiegen werden.

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Strafanzeigen und Verwarngelder

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Bei ihren Kontrollen in der Mescheder Fußgängerzone stellten die Einsatzkräfte zahlreiche Personen fest, die verbotswidrig mit einem E-Scooter unterwegs waren. Es gab drei Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen Fahrzeughalter. Zudem erhoben die Beamten 20 Verwarnungsgelder. Im Einsatz waren sowohl uniformierte als auch zivile Polizeikräfte.

Besonders gefährlich war das Verhalten einer jungen Frau. Sie fuhr deutlich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit durch die Fußgängerzone und trug dabei Kopfhörer. Eine uniformierte Polizistin, die sie anhalten wollte, bemerkte die Frau erst im letzten Moment. Sie musste stark abbremsen, um einen Zusammenstoß zu verhindern, und wäre dabei beinahe gestürzt.

Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter keine Spielzeuge, sondern Kraftfahrzeuge sind. Sie dürfen im öffentlichen Verkehrsraum erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Lassen Eltern als Fahrzeughalter zu, dass ihr unter 14 Jahre altes Kind einen E-Scooter nutzt, drohen ihnen mindestens 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

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Weitere Kontrollen geplant

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In Fußgängerzonen dürfen E-Scooter grundsätzlich nur dann gefahren werden, wenn dies durch eine entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist. Ist lediglich das Schieben gestattet, muss abgestiegen werden. Kopfhörer sollten zudem nur so genutzt werden, dass Warnsignale und andere Verkehrsteilnehmer jederzeit wahrgenommen werden können.

Die Kontrollen stießen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern auf positive Resonanz, so die Erfahrung der Polizei. Sie will auch künftig in der Mescheder Innenstadt kontrollieren.

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