Mehr Parkmöglichkeiten in Winterberg

Die Stadt Winterberg möchte gerne eine eigene Stellplatzverordnung aufstellen. Wer ein Haus baut, soll mehr Stellplätze nachweisen müssen

Hausbau
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Vollgeparkte Straßen sind in Sauerländer Wohngebieten ein Aufregerthema. Auch in Winterberg: Zu wenige Stellplätze vor der eigenen Haustür führen laut Stadtverwaltung oft dazu, dass Fahrzeuge im öffentlichen Raum abgestellt werden. Dies könne zu Konflikten in der Nachbarschaft oder Zufahrtsproblemen für Feuerwehr-, Rettungs- sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeugen führen. Die Stadt Winterberg will deshalb eine eigene Stellplatzverordnung aufstellen. Danach müssten beim Bau von Einfamilienhäusern oder Ferienwohnungen mehr Stellplätze nachgewiesen werden, als es die Landesverordnung vorschreibt. Der Bauausschuss bespricht heute, wie eine auf Winterberg zugeschnittene Stellplatzverordnung aussehen könnte.

Arnsberg und Meschede haben schon eigene Stellplatzverordnungen.

Im ländlichen Raum sind mehr Autos unterwegs

In den meisten Haushalten würde es mindestens zwei Autos geben, so die Stadt Winterberg. Beide Partner würden häufig arbeiten oder aber eine Person das Fahrzeug zum Erreichen des Arbeitsplatzes benötigen und ein weiteres Fahrzeug für die Besorgung der Dinge des täglichen Bedarfs einschließlich Fahrten zum Kindergarten / Schule . Auch junge Erwachsene, die noch im Haushalt leben, verfügen nach Volljährigkeit vielfach zeitnah über ein eigenes Fahrzeug. Dies führe oft dazu, dass Fahrzeuge im öffentlichen Raum abgestellt werden. Auch die touristische Nutzung von Wohnungen / Gebäuden stelle entsprechende Anforderungen / Herausforderungen an die Deckung des Stellplatzbedarfs, so die Stadt Winterberg. Der Stellplatzbedarf konzentriere sich im Wesentlichen auf den Bereich der „Wohngebäude / Ferienwohnungen / Ferien- und Wochenendhäuser“.

Wenn beim Neubau eines Hauses nicht genügend Stellplätze nachgewiesen werden können, zahlen Hauseigentümer aktuell einen Ablösebetrag in Höhe von 4000 Euro.

Stellplatzordnung

Die Winterberger Stadtverwaltung sieht in Neubaugebieten eine Vorgabe von 2 Stellplätzen bei Einfamilienhäusern und 1,5 Stellplätze / Wohnung bei Zwei- und Mehrfamilienhäusern als sachgerecht an, wobei sich ergebende „halbe“ Stellplatzzahlen (1,5 auf 2 sowie 2,5 auf 3 usw.) aufgerundet werden.


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