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 Mehr Mindestlohn: Frauen profitieren am häufigsten
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Mehr Mindestlohn: Frauen profitieren am häufigsten

Im neuen Jahr ist der Mindestlohn gestiegen. Davon haben besonders Mini-Jobber etwas.

Veröffentlicht: Mittwoch, 14.01.2026 07:33

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Im Hochsauerlandkreis arbeiten rund 32.100 Menschen als Mini-Jobber. Seit Januar dürfen sie bis zu 603 Euro im Monat verdienen. Der Mindestlohn ist auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. Wer zehn Stunden pro Woche arbeitet, bekommt künftig 47 Euro mehr im Monat. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten(NGG) fordert Mini-Jobber auf, ihr Lohn-Plus prüfen. "Mini-Jobber sind keine Beschäftigten zweiter Klasse. Sie haben Anspruch auf gleichen Stundenlohn wie Vollzeitkräfte, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit sowie Weihnachtsgeld stehen ihnen zu", so die Gewerkschaft. Besonders in Gastronomie und Hotels seien Mini-Jobs verbreitet. Die NGG kritisiert: Mini-Jobs verdrängen Vollzeitstellen und bieten keinen vollen Sozialschutz. Sie fordert: Wer arbeitet, muss ab der ersten Stunde sozialversichert sein. Frauen sind besonders betroffen – oft bleibt der Mini-Job eine berufliche Sackgasse.

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Auswirkungen der Anhebung des Mindestlohns in NRW

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Nach neuesten Berechnungen von IT.NRW könnten bis zu 1,2 Millionen Beschäftigungsverhältnisse in Nordrhein-Westfalen von der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 begünstigt sein. Im April 2025 lagen 14 % aller Jobs in NRW unterhalb des geplanten Mindestlohns von 13,90 Euro. Von diesen Jobs entfallen 78 % (rund 0,9 Millionen), auf Beschäftigungsverhältnisse in nicht tarifgebundenen Betrieben. In den nicht tarifgebundenen Betrieben würden rund ein Fünftel (21 %) der Beschäftigten von der Mindestlohnerhöhung profitieren.

Geringfügig entlohnte Beschäftigte und Frauen profitieren am meisten von der Anhebung des Mindestlohns

Geringfügig entlohnte Beschäftigte und Frauen profitieren in besonderem Maße von der Mindestlohnerhöhung. Bezogen auf alle geringfügig entlohnten Beschäftigten würden die Verdienste von 61 % dieser Beschäftigten angehoben werden. Innerhalb der Beschäftigtengruppe der Frauen wäre jede sechste Beschäftigte, das sind 16 % der weiblichen Beschäftigten, von der Anhebung betroffen, hat IT.NRW berechnet.

Jeder zweite Beschäftigte im Gastgewerbe profitiert

Mit etwas mehr als 1 Millionen Beschäftigungsverhältnissen würden auch insbesondere die Beschäftigten im Dienstleistungsbereich von der Mindestlohnanpassung profitieren. Besonders betroffen wäre das Gastgewerbe, hier würde jede/-r zweite Beschäftigte (51 %) den erhöhten Mindestlohn erhalten. Auch in den Wirtschaftsabschnitten Grundstücks- und Wohnungswesen (30 %), Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (24 %) sowie Verkehr und Lagerei (22 %) würde sich die Mindestlohnerhöhung besonders bemerkbar machen.

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