Mehr Freiheiten im Sauerland

Inzidenzstufe 1 bringt uns heute viele Lockerungen der der Corona-Schutzverordnung

© lev dolgachov - stock.adobe.com

Ohne Corona-Schnelltest ins Freibad oder ins Restaurant - ab heute ist das im Sauerland wieder möglich. Weil wir im HSK eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 35 haben, gilt jetzt die Inzidenzstufe 1. Sie bringt Lockerungen der Corona-Schutzverordnung. Im öffentlichen Raum dürfen sich jetzt zum Beispiel wieder beliebig viele Menschen aus 5 Haushalten treffen. 


Diese Lockerungen bringt die Inzidenzstufe 1

Inzidenz bis 35: Inzidenzstufe 1


Ausgangsbeschränkungen: Keine

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus 5 Haushalten. Erlaubt sind zudem Treffen mit bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten, die negativ getestet sind (oder nachweislich geimpft/genesen).

Außerschulische Bildung: Am festen Sitzplatz ohne Maske möglich, im Innenbereich zusätzlich mit Test (oder nachweislich geimpft/genesen). Bei landesweiter Inzidenz unter 35 entfällt Testpflicht.

Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote mit bis zu 30 jungen Menschen im Innenbereich und mit bis zu 50 im Außenbereich ohne Altersbegrenzung und ohne Test sind erlaubt.

Kultur: Veranstaltungen außen und innen möglich. In Theatern, Opernhäusern und Kinos mit bis zu 1.000 Besuchenden (negativ getestet, geimpft/genesen) mit Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb mit Einschränkungen wieder möglich.

Sport: Kontaktsport außen und innen möglich mit bis zu 100 Menschen (getestet, genesenen/geimpft).

Bei Sportveranstaltungen gilt: Im Außenbereich erlaubt mit mehr als 1.000 Zuschauer*innen; im Innenbereich bis zu 1.000 Zuschauer*innen. Im Innenbereich ist ein Sitzplan notwendig, bei festen Sitzplätzen mit Schachbrettmuster und bei freier Bestuhlung mit den allgemein gültigen Abstandsregeln.

Freizeit: Freibad-Besuche ohne Test möglich. Bordell-Besuche mit Test (oder geimpft/genesen). Clubs und Diskotheken im Außenbereich mit bis zu 100 Menschen (getestet, geimpft/genesen). Bei landesweiter Inzidenz unter 35, im Innenbereiche mit beliebig vielen Menschen (getestet, geimpft/genesen), sofern ein genehmigtes Konzept vorliegt.

Einkaufen: Keine Sonderregeln für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmeter.

Tagungen und Kongresse: Im Außen- und Innenbereich mit bis zu 1.000 Menschen (getestet, geimpft/genesen).

Private Veranstaltungen (ohne Partys): Bis zu 250 Gästen im Außenbereich ohne Test möglich, bis zu 100 Gäste (getestet, geimpft/genesen) im Innenbereich.

Partys: Bis zu 50 Gäste im Innenbereich und bis zu 100 Gäste im Außenbereich (in beiden Fällen getestet, geimpft/genesen)

Gastronomie: Bei landesweiter Inzidenz unter 35 kein Test in Innengastronomie erforderlich.

Tourismus: Busreisen sind ohne Kapazitätsbegrenzung möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit einer Inzidenz bis 35 kommen.

Welche Corona-Maßnahmen gelten, hängt von der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz ab. Maßgeblich sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI).

Es gelten die folgenden Schwellenwerte:

•  Stufe 1: Inzidenz bis 35

•  Stufe 2: Inzidenz 35,1 bis 50

•  Stufe 3: Inzidenz 50,1 bis 100

•  Notbremse: Inzidenz über 100 

Lockerungen bei stabiler 5-Tage-Inzidenz

Lockerungen treten dann in Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten ist und dies durch das Land NRW festgestellt wurde. Sie gelten dann ab dem übernächsten Tag.

Rückkehr zu Schutzmaßnahmen bei 3-Tage-Überschreitung der Inzidenzen

Wird die Inzidenz von 35, 50, 100, 150 oder 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, treten nach offizieller Feststellung des Landes NRW am übernächsten Tag wieder strengere Regeln zum Schutz vor dem Corona-Virus in Kraft.

Weitere Meldungen

skyline