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Das Amts-und Arbeitsgericht in Alt-Arnsberg.
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Das Amts-und Arbeitsgericht in Alt-Arnsberg.
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Mehr Aufgaben für Amtsgerichte im Sauerland

Ab diesem Jahr bekommen die Amtsgerichte im Hochsauerlandkreis Fälle mit höherem Streitwert zugewiesen.

Veröffentlicht: Sonntag, 04.01.2026 23:00

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Im Hochsauerlandkreis gibt es noch Amtsgerichte in Arnsberg, Meschede, Brilon, Marsberg, Medebach und Schmallenberg. Sie sind für das tägliche Recht - von Nachbarschaftsstreitigkeiten bis hin zu komplexen Erbschaften - zuständig. Auch treffen die Amtsgerichte wichtige Entscheidungen in der Vorbereitung von Strafverfahren. Ab diesem Jahr sind die Amtsgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro zuständig. Vorher waren sie es bis zu einem Streitwert bis zu 5.000 Euro. Das bedeutet für Sauerländer, die einen Rechtsstreit haben und vor Gericht gehen, dass sie sich erst ab einem Streitwert von 10.000 Euro durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen.

Nach Angaben des Arnsberger Landgerichts gibt es 2026 noch einige Änderungen: Nachbarrechtliche Streitigkeiten werden streitwertunabhängig den Amtsgerichten zugewiesen. Demgegenüber werden presserechtliche Verfahren, Streitigkeiten aus Heilbehandlungen und Streitigkeiten über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen streitwertunabhängig den Landgerichten zugewiesen.

Wie sich diese Änderungen auf die Zahl der Verfahren bei den jeweiligen Gerichten auswirkt, bleibe abzuwarten, so das Landgericht.

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Zuständigkeiten Amtsgerichte

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Amtsgerichte in NRW sind die ersten Anlaufstellen für viele Rechtsfälle: Sie verhandeln Zivilstreitigkeiten, wie Miet- und Kaufverträge, leichtere Strafsachen (Vergehen, Bußgelder), Familiensachen (Unterhalt, Kindschaftsrecht) und Nachlassangelegenheiten (Erbschein). Außerdem sind die Amtsgerichte für Betreuungs- und Vormundschaftssachen für Insolvenz-, Grundbuch-, Register- und Zwangsversteigerungs-/vollstreckungssachen sowie für Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zuständig

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